BERLIN - Eine zahnärztliche Behandlung steht für alle Patientinnen und Patienten zur Verfügung – auch solchen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder darauf getestet sind. Nach Auffassung von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) kann daher die sogenannte 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) in Zahnarztpraxen keine Anwendung finden.
BZÄK und KZBV sehen keine gesetzliche Grundlage dafür, dass der Impfstatus oder ein aktueller Corona-Test von Patienten zur Bedingung für eine Behandlung gemacht wird.
(Zahn-)Medizinische Behandlungen gehören zur Grundversorgung der Bevölkerung. Patientinnen und Patienten müssen daher vor ihrer Behandlung in einer Zahnarztpraxis keinen entsprechenden 3G-Nachweis vorlegen – anders als zum Beispiel vielfach bei körpernahen Dienstleistungen, wie sie etwa Friseur- oder Kosmetiksalons anbieten.
Zahnärztinnen und Zahnärzte sind als Heilberuf zum Dienst an der Gesundheit der einzelnen Menschen und der Allgemeinheit verpflichtet. Es würde eben dieser Berufspflicht widersprechen, wenn die Behandlung von Patientinnen und Patienten willkürlich abgelehnt wird. Das wäre dann der Fall, wenn ganze Bevölkerungsgruppen – zum Beispiel Ungeimpfte oder nicht Getestete – von der Behandlung ausgeschlossen würden.
In der Zahnarztpraxis darf zwar der Impfstatus der Patientin oder des Patienten erfragt und auf Testangebote hingewiesen werden, ein Recht auf Behandlungsverweigerung kann daraus allerdings nicht abgeleitet werden. Durch die schon immer sehr umfassenden Hygienemaßnahmen in Zahnarztpraxen sind dort sowohl Behandelnde als auch die Patientenschaft nachweislich sehr gut vor der Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt.
Unabhängig davon rufen BZÄK und KZBV alle Personen, die noch nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, dazu auf, das flächendeckende Impfangebot in Deutschland zeitnah zu nutzen – die Impfung schütze nachweislich die eigene Gesundheit und die Gesundheit von Mitmenschen.
Stichworte:
Leipzig – Neue Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass die Behandlung von Zahnfleischerkrankungen nach einem Eingriff zur Korrektur von ...
BERLIN – Welche Vor- und Nachteile verschiedene Behandlungen bei entzündlichen Erkrankungen des Zahnhalteapparates (Parodontopathien) bieten, ist ...
BERLIN – Seit dem 1. Juli 2021 ermöglicht die „Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen“ ...
BERLIN - Frühkindliche Karies, oder auch Nuckelflaschenkaries, ist ein zunehmendes Problem. Zu viele Kleinkinder haben bereits stark zerstörte ...
BASEL - Für Kinder mit Lippen- oder Gaumenspalten ist es nicht immer einfach, die benötigte Behandlung zu bekommen. Forschende entwickeln deshalb ein ...
BERLIN - BZÄK und KZBV haben sich am 31. März in einer gemeinsamen Stellungnahme gegenüber der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission für ...
LEIPZIG – Die Mundhygiene ist entscheidend für ein gesundes Lächeln, aber auch die Ernährung spielt eine wichtige Rolle. Forschungen zeigen eine ...
Die Behandlung von frühen kariösen Läsionen ist seit langem ein diskutiertes Thema. Während einige Zahnärztinnen und Zahnärzte für ein „Abwarten ...
In einem Webinar, das am 10. Februar live und kostenfrei im Internet übertragen wird, beleuchtet Prof. Dr. Dirk Ziebolz die Frage, welche Faktoren für ...
ERFURT - Über die richtige Behandlung von Patienten mit schweren Infektionskrankheiten wie Tuberkulose, Hepatitis und HIV bilden sich die ...
Live-Webinar
Fr. 19. Juli 2024
2:00 Uhr CET (Berlin)
Live-Webinar
Mi. 7. August 2024
0:00 Uhr CET (Berlin)
Live-Webinar
Mi. 14. August 2024
1:00 Uhr CET (Berlin)
Live-Webinar
Mi. 21. August 2024
15:00 Uhr CET (Berlin)
Dr. Jim Lai DMD, MSc(Perio), EdD, FRCD(C)
Live-Webinar
Do. 29. August 2024
2:00 Uhr CET (Berlin)
Live-Webinar
Mo. 2. September 2024
11:00 Uhr CET (Berlin)
Live-Webinar
Di. 3. September 2024
17:00 Uhr CET (Berlin)
To post a reply please login or register