BERLIN – Patienten haben das Recht auf freie (Zahn-)Arztwahl. Eine Beteiligung von mündigen und aufgeklärten Patienten an zahnmedizinischen Entscheidungsprozessen ist sinnvoll und notwendig. Denn Vertrauen und Compliance sind der Schlüssel zum Behandlungserfolg.
Damit die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland weiterhin ein weltweites Vorbild bleibt, fordert die Bundeszahnärztekammer:
- die Patientenrechte zu bewahren,
- den Stellenwert der bundesweit erfolgreich etablierten Patientenberatung, des Gutachter- und Schlichtungswesens, der zahnärztlichen Selbstverwaltung und ihrer Qualitätsförderung zu stärken,
- das Patientenrecht auf freie (Zahn-)Arztwahl nicht durch selektivvertragliche Strukturen wie Öffnungsklauseln einzuschränken und das in der Zahnmedizin bewährte kollektivvertragliche System zu stärken,
- den Patientenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung insbesondere im Bereich der Digitalisierung zu sichern.
Das ist eine von zehn Forderungen der Bundeszahnärztekammer für die nächste Legislaturperiode, damit unser Gesundheitssystem zukunftsfest gemacht wird. Mehr unter: www.bzaek.de/gp
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Di. 4. August 2026
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