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Datenschutz und Datensicherung in der Zahnarztpraxis

Der "Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV", den Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung gemeinsam veröffentlichen, soll die Praxen bei der Erfüllung der Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit unterstützen. © KZBV; BZÄK
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Mi. 12. September 2012

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BERLIN - Patientendaten sind sensible Daten, die der ärztlichen Schweigepflicht und den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz unterliegen. Ein Leitfaden informiert über die Vorkehrungen, die Zahnarztpraxen zum Schutz der Daten bei der Praxis-EDV treffen sollten.

Auch in Zahnarztpraxen werden persönliche Daten heute in der Regel elektronisch verarbeitet und gespeichert. Das erleichtert die Praxisabläufe, bringt aber zugleich neue Verpflichtungen für Zahnarzt und Praxisteam mit sich. Einerseits müssen die Patientendaten vor der unbefugten Weitergabe an Dritte geschützt werden. Andererseits muss die Datensicherheit gewährleistet sein, so dass unberechtigte Zugriffe Dritter auf den Praxisrechner ebenso ausgeschlossen sind wie der Verlust der Daten zum Beispiel durch technische Ausfälle.

Der "Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV", den Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung gemeinsam veröffentlichen, soll die Praxen bei der Erfüllung der Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit unterstützen. Er bietet einen kompakten und allgemeinverständlichen Überblick, welche Maßnahmen in der Zahnarztpraxis für den Schutz und die Sicherheit sensibler Patientendaten nötig bzw. sinnvoll sind.

Hier geht`s zum Download der Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV (Stand: März 2011)

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