BONN/KREMS – Die PZR ist eine wissenschaftlich anerkannte, hochwirksame Präventionsleistung. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind in Deutschland oralprophylaktische Maßnahmen nach dem 18. Lebensjahr aber zu Recht in die Eigenverantwortung der Patienten gestellt.
Die Klassifizierung der PZR als IGeL-Leistung ist daher sachlich falsch und eine bewusste Irreführung von Tausenden Versicherten. „Immerhin bezuschussen zwei Drittel aller gesetzlichen Krankenkassen freiwillig PZR-Leistungen bei Erwachsenen, die ab dem 18. Lebensjahr Privatleistungen sind, aber seit 2012 in die GOZ als medizinisch notwendige Maßnahme aufgenommen wurden. Das ist sehr bedauerlich und wirft zugleich ein schlechtes Licht auf die – angeblich neutrale – Berichterstattung des MDS in Form von Rankings und Reporten“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV zum Vorwurf der GKV.
Volkskrankheit mit Folgen
Die Zahl der Menschen mit Parodontalerkrankungen nimmt in Deutschland ab. Dennoch besteht Handlungsbedarf.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sieht es als präventionspolitisch übergreifende Aufgabe, Zahnärzte, Patienten, Politik und Krankenkassen gleichermaßen einzubinden, um dieser Volkskrankheit gemeinsam vorzubeugen. „Patienten, die regelmäßig eine PZR durchführen lassen, leiden bis zu 50 Prozent weniger an einer Parodontitis. Dennoch bleibt die Parodontitis eine Volkskrankheit, die stark vom Mundgesundheitsverhalten der Patienten abhängig ist. Aufgrund ihres chronischen Verlaufs und ihrer Wechselwirkungen insbesondere zum Diabetes darf sie nicht verharmlost werden. Zudem ist das Wissen um diese Erkrankung in der breiten Bevölkerung unzureichend. Aufklärung und Prävention müssen unbedingt verstärkt werden“, so Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK.
Ein wichtiger verbindender Faktor zu Diabetes, Nieren- und kardiovaskulären Erkrankungen liegt in der mit der PAR verbundenen leichten chronischen Entzündung und der ständigen Ausschüttung von Entzündungsmediatoren. Allein in Großbritannien rechnet man mit ökonomischen Folgekosten der Parodontalerkrankungen von 3,5 Milliarden Euro pro Jahr, europaweit werden 20 Milliarden Euro jährlich geschätzt.
Die Deutschen verlieren nach wie vor ein Drittel ihrer Zähne durch Parodontitis, mehr als 11 Millionen leiden unter schwerer Erkrankung. Der Anteil an BEMA-Leistungen für die Parodontitis betrage aber KZV-abhängig nur zehn bis 20 Prozent.
Der GKV-Spitzenverband sieht im geringen PAR-Anteil an den GKV-Leistungsausgaben ein „psychologisches Problem der Patienten“. Die UPT als BEMA-Leistung hänge völlig von der Bewertung und Finanzierbarkeit ab. PAR-Spezialisten sehen dagegen eine hohe Eigenverantwortung der Patienten, sich finanziell zu beteiligen. Das sei zudem sinnvoller, als später Geld für Zahnersatz auszugeben. Grundsätzlich müssen aber Umfang und Qualität der UPT-Maßnahmen stimmen.
Nachhaltige Therapie
Dass die Parodontitis-Therapien in den Praxen im Kommen sind, zeigen die Ergebnisse der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V) des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ). Die schweren Parodontalerkrankungen haben sich bei der Altersgruppe der jüngeren Erwachsenen (35- bis 44-Jährige) seit dem Jahr 2005 halbiert. Auch bei den jüngeren Senioren (65- bis 74-Jährige) gibt es einen deutlich rückläufigen Trend bei der Parodontitis. Interessant ist zudem, dass sich die Gruppe der Patienten mit keiner oder einer milden Parodontitis verdoppelt oder sogar verdreifacht hat.
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