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Elektronischer Praxisausweis: TI-Zugang für Privatzahnarztpraxen möglich

Ab sofort können auch Privatzahnärzte für Ihre Praxen den TI-Zugang von der gematik erhalten. (Bild: PT – stock.adobe.com / KI-Generiert)

Di. 1. Oktober 2024

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Berlin – Privatzahnärzte haben ab sofort die Möglichkeit, für ihre Praxen Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) zu erhalten. Der dafür erforderliche elektronische Praxisausweis, die Institutionskarte SMC-B, wird von der gematik herausgegeben und kann online bei der D-TRUST beantragt werden.

Mit der SMC-B wird die Nutzung von TI-Anwendungen ermöglicht, darunter das Ausstellen elektronischer Rezepte, der Austausch von Informationen mit Fachkollegen über KIM (Kommunikation im Medizinwesen)
sowie der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) der Versicherten.

Voraussetzung für den Erhalt einer SMC-B sind der elektronische Heilberufsausweis (HBA), auch eZahnarztausweis genannt, und die Bestätigung der zuständigen Zahnärztekammer über eine privatzahnärztliche Tätigkeit in eigener Praxis.

Quelle: gematik

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