Während sich nur 27 Prozent der Kieferorthopäden beim Schritt in die Selbstständigkeit für eine Kooperation entscheiden, sind es bei den Oral- und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen (MKG) 43 Prozent. Das geht aus einer Auswertung hervor, die die Deutsche Apotheker- und Ärztebank gemeinsam mit dem Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) durchgeführt hat. Zudem entscheiden sich Existenzgründer dieser drei Fachgruppen häufiger für die Neugründung als für die Übernahme einer Praxis bzw. Kooperation.
Kieferorthopäden
Rund drei Viertel der Kieferorthopäden, die sich 2013 niedergelassen haben, entschieden sich für eine Einzelpraxis (73 Prozent); gut ein Viertel ging eine Kooperation mit Berufskollegen ein (27 Prozent). Damit liegen Kieferorthopäden leicht über der Kooperationsquote von Zahnärzten (24 Prozent), aber deutlich unter der von Oralchirurgen und MKG (43 Prozent).
Ungeachtet der Art der Existenzgründung dominiert bei Kieferorthopäden die Neugründung einer Praxis bzw. Kooperation: Diese Option wählen 58 Prozent; für die Übernahme entscheiden sich 42 Prozent. „Verglichen mit anderen Fachrichtungen liegt der Anteil der Neugründungen bei Kieferorthopäden überdurchschnittlich hoch“, so Georg Heßbrügge, Bereichsleiter Gesundheitsmärkte und -politik bei der apoBank. „Denn in vielen Fällen steht in der Wunschregion keine geeignete Praxis zur Übernahme. Hier ist die Neugründung der einzig mögliche Weg in die Selbstständigkeit.“
Die Investitionen für eine Neugründung belaufen sich durchschnittlich auf 443.000 Euro. Wer eine Praxis übernimmt, als weiterer Partner einer Kooperation beitritt oder die Anteile eines Partners übernimmt, investiert im Schnitt 269.000 Euro. Davon entfallen 194.000 Euro auf den Übernahmepreis (72,1 Prozent). 75.000 Euro fallen für medizinisch-technische Geräte, Einrichtung und sonstige Investitionen an.
Die Auswertung zeigt zudem, dass Frauen die Kieferorthopädie dominieren. Zwei von drei Existenzgründern sind weiblich.
Oral- und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen
Etwas mehr als die Hälfte der Oralchirurgen und MKGs entscheidet sich beim Schritt in die Selbstständigkeit für eine Einzelpraxis (57 Prozent). Die Kooperation wählen 43 Prozent. Damit sind Oralchirurgen und MKGs deutlich kooperationsaffiner als etwa Kieferorthopäden. „Geräteintensive Fachgruppen sehen in der Kooperation deutlich stärkere Mehrwerte. Das gilt insbesondere für die wirtschaftlichen Synergieeffekte, die durch die gemeinsame Nutzung von Geräten und Personal entstehen“, erklärt Heßbrügge.
Das Verhältnis von Neugründungen (52 Prozent) zu Übernahmen (48 Prozent) ist annähernd ausgeglichen.
Die Investitionen für eine Neugründung belaufen sich durchschnittlich auf 500.000 Euro. Gründer, die eine Praxis übernehmen, als zusätzlicher Partner in eine Kooperation einsteigen oder die Anteile eines Partners übernehmen, wenden im Schnitt 390.000 Euro auf. Der Großteil davon (82,8 Prozent) entfällt auf den Übernahmepreis. Dieser liegt im Schnitt bei 323.000 Euro. Für medizinisch-technische Geräte, Einrichtung und sonstige Investitionen wenden die Übernehmer 67.000 Euro auf.
Der Männeranteil unter den Existenzgründern liegt bei 82 Prozent.
Die Auswertung basiert auf den Existenzgründungsfinanzierungen der apoBank. Diese werden jährlich anonymisiert ausgewertet. Die statistische Auswertung wurde gemeinsam von der apoBank und dem IDZ durchgeführt. Sie zeigt ausschließlich grobe Trends auf und ist nicht repräsentativ.
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