BERLIN – Gesundheitsschützer fordern Zahnärzteverband vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) in Berlin unübersehbar zum entschlossenen Handeln für eine amalgamfreie Zukunft auf. Im GBA-Unterausschuss haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) über eine neue Erstattungsregelung für alternative Füllungsmaterialien verhandelt.
Anlass war das Verbot für die Verwendung von Amalgamfüllungen bei Kindern und bei schwangeren sowie stillenden Frauen im Zuge der neuen Quecksilberrichtlinie der Europäischen Union, welches am 1. Juli 2018 in Kraft tritt.
„Wir fordern jetzt eine Regelung, die auch für die gesamte Bevölkerung angewendet werden kann“, sagte Florian Schulze, Vorsitzender der IG Umwelt Zahn Medizin. „In der modernen Zahnmedizin sind Zahnärzte nicht mehr auf Amalgam angewiesen. Deutschland sollte in Europa eine vorbildliche Rolle einnehmen und dem Beispiel von Schweden und Norwegen so schnell wie möglich folgen. Dort ist Amalgam bereits seit 2008/09 verboten.“
Im Gespräch mit dem Vorsitzenden der KZBV, Dr. Eßer, wurde zudem eine Nachricht des Weltverbandes für quecksilberfreie Zahnmedizin (WAMFD) aus Bangkok überbracht. Anfang dieser Woche wurde dort von der UNEP und der WAMFD ein globaler Workshop für quecksilberfreie Zahnmedizin veranstaltet, an dem 65 Delegierte aus 20 Ländern teilnahmen. “Wir setzen große Hoffnung in die deutschen Zahnärzte. Von ihnen kann ein starkes Signal in die ganze Welt ausgehen“, ließ Charlie Brown, Präsident des Weltverbandes übermitteln.
Amalgamfüllungen bestehen zu über 50% aus Quecksilber und werden auch in Deutschland noch tonnenweise verwendet. Dabei ist Quecksilber das giftigste nicht radioaktive Element der Erde. Geringste Mengen können bereits schwerwiegende Gesundheitsschäden nach sich ziehen oder sogar tödlich sein. Hunderte Tonnen Quecksilber befinden sich bereits in den Mündern der Patienten und müssen früher oder später als Sondermüll entsorgt werden.
Mit dem Inkrafttreten der Minamata-Konvention im August 2017 hat die Europäische Union ein umfassendes Regelwerk verabschiedet, um die Verwendung von quecksilberhaltigen Produkten zu reduzieren. Batterien, Lampen oder Thermometer werden ab 2020 verboten und auch Amalgam ist teilweise von dieser Regelung betroffen:
„Ab dem 1. Juli 2018 darf Dentalamalgam nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von Schwangeren oder Stillenden verwendet werden, es sei denn, der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig.“ (Auszug aus der EU-Richtlinie 2017-852)
2019 muss die Bundesregierung zudem aufgrund der EU-Vorgabe einen Plan vorlegen, wie die Anwendung noch weiter reduziert werden kann. Die IG Umwelt Zahn Medizin fordert, darin ein generelles Amalgamverbot festzulegen, dass spätestens ab dem 01.Juli 2020 in Kraft tritt. Dann werden auch im Zuge der Medizinprodukterichtlinie neue Sicherheitsstandards für alle medizinischen Werkstoffe eingeführt.
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