BERLIN - "Die GOZ-Reform war überfällig. Ein großer Wurf ist sie aus politischen und fiskalischen Gründen nicht geworden.“ Mit diesen Worten kommentierte der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Peter Engel, jüngst den Kabinettsbeschluss zur Gebührenordnung für Zahnärzte. „Wir haben nach 23 Jahren Stillstand eine Minimalreform. Zentrale Punkte fehlen darin“, so Engel.
Zwar bringe, so die Einschätzung der Bundeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, die Novellierung der Gebührenordnung den Patienten eine zeitgemäßere Struktur und mehr Klarheit in Abrechnungsfragen. Dennoch habe die GOZ-Novelle erhebliche Schwächen. Eine qualitativ hochwertige Behandlung auf dem Stand der Wissenschaft, die den Patienten der PKV, aber auch der GKV, die Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt ermöglicht, sei mit der neuen GOZ hingegen nicht gesichert. Mit dem völligen Verzicht auf eine Anhebung des GOZ-Punktwertes, der seit 1988 nicht an die allgemeinen Preis- und Kostenentwicklungen angepasst worden sei, blieben die Interessen der Zahnärzte weitestgehend unberücksichtigt. Für den Vorsitzenden des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz, hat das einen Grund: „Diese Novelle ist ein PKV-Schongesetz! Die von der Bundesregierung berechnete Belastung der PKV mit 0.6 Prozentpunkten ist der Beleg.“
Bei aller Kritik begrüßen BZÄK und KZBV aber, dass vor allem die Öffnungsklausel nicht aufgenommen und einige Vorschläge der Zahnärzteschaft (zum Beispiel zum Zielleistungsprinzip) berücksichtigt wurden.
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