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„Hohn für Bürokratieabbau“

„Dieses bürokratische Ungetüm sorgt sicher nicht für mehr Qualität im Gesundheitswesen.“
 Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayern

Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayern

Do. 27. Mai 2010

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MÜNCHEN - Auf massive Kritik der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) stoßen die Pläne des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. „Die Datensammelwut muss Grenzen haben“, fordert KZVB-Chef Dr. Janusz Rat.

Die vom G-BA erarbeitete „Richtlinie über die einrichtungs- und sektorenübergreifenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung“ soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Qualität medizinischer Leistungen künftig besser miteinander verglichen werden kann. Der G-BA lässt keinen Zweifel daran, dass dafür Unmengen von Daten erhoben und verarbeitet werden müssen und will dabei auch auf die KVen und KZVen zurückgreifen. „Unsere Aufgabe ist die korrekte Abrechnung der erbrachten Leistungen. Wir sind nicht die Stiftung Warentest für das Gesundheitswesen“, so Rat. Die Auswertung der Daten unter Qualitätsgesichtspunkten bedeute einen enormen Mehraufwand. „Dazu sind wir derzeit personell gar nicht in der Lage“, erklärt der KZVB-Chef. Auch die Anforderungen des Datenschutzes seien bislang in keinster Weise gesichert. Das habe mittlerweile auch das Bundesgesundheitsministerium erkannt. Aus gutem Grund fordere das Ministerium nähere Informationen darüber.

Einen weiteren Punkt in der Richtlinie hält die KZVB für äußerst bedenklich. Der G-BA schlägt vor, dass Sanktionen verhängt werden können, wenn bei einem Arzt oder Zahnarzt Qualitätsmängel festgestellt werden. „Anhand welcher Kriterien will der G-BA die Qualität einer zahnärztlichen Behandlung beurteilen?“, fragt Rat. „Jeder Zahnarzt weiß, dass der Behandlungserfolg von vielen Faktoren abhängt, die er selbst gar nicht beeinflussen kann. Dazu gehören beispielsweise die Mundhygiene und die Ernährungsgewohnheiten des Patienten. Wieder einmal wird nicht zwischen Ärzten und Zahnärzten differenziert. Für den zahnärztlichen Bereich ist die GBA-Richtlinie völlig untauglich.“

Rat appelliert an Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler, das Projekt des G-BA nicht nur auf Eis zu legen, sondern komplett zu beerdigen. „Dieses bürokratische Ungetüm sorgt sicher nicht für mehr Qualität im Gesundheitswesen. Das Geld, das für die Umsetzung benötigt würde, fehlt uns für die Versorgung unserer Patienten. Das Ganze ist auch ein Hohn für den vielgepriesenen Bürokratieabbau.“

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