AERZEN – Vertreter von 15 Fachgesellschaften begannen Ende September mit der Erarbeitung von Leitlinien für die Implantologie, welche die Kriterien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) erfüllen.
„Die Teilnehmer dieser Leitlinienkonferenz haben sehr konstruktiv und effizient gearbeitet“, sagte Prof. Dr. med. Ina B. Kopp, Marburg, den 50 Repräsentanten von 15 Fachgesellschaften am Ende der ersten wissenschaftlichen Konsensuskonferenz der DGI, die am 29. und 30. September in Aerzen nahe Hameln stattfand. Das Ziel: Unter Federführung von Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI) und Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) sollten die ersten Leitlinien nach den AWMF-Kriterien in der deutschen Implantologie auf den Weg gebracht werden.
Leitlinien sind in der Implantologie bislang kaum existent. „Es gibt auf diesem Gebiet eine einzige Leitlinie aus Neuseeland – und die hat Mängel“, so Kopp, Leiterin des AWMF-Instituts für Medizinisches Wissensmanagement. DGI-Präsident Prof. Dr. Dr. Hendrik Terheyden, Kassel, der Initiator des ehrgeizigen Vorhabens, äußerte sich am Ende der Tagung ebenfalls beeindruckt von der geleisteten Arbeit der vier Arbeitgruppen. Sein Ziel hatte er zu Beginn der Konferenz in einem Satz formuliert: „Wir holen uns durch diese Leitlinien die Entscheidungsfreiheit in der Therapie zurück.“ Denn es komme zunehmend vor, „dass Kostenträger die Kostenübernahme für sinnvolle Maßnahmen ablehnen und der Einsatz von Verfahren in Indikationen propagiert wird, wo diese vielleicht weniger sinnvoll sind.“ Leitlinien können helfen, diese Fremdbestimmung zurück zu weisen. „Entgegen mancher Befürchtungen sind sie keine Richtlinien oder Vorschriften, die ein bestimmtes therapeutisches Vorgehen starr vorgeben“, betonte der DGI-Präsident. „Vielmehr definieren sie einen Behandlungs-Korridor, in dem sich Kolleginnen und Kollegen bei ihrer Therapieentscheidung auf solider Grundlage sicher bewegen können. Leitlinien erzeugen daher therapeutische Freiheit und keine Einengung.“
Die Bedeutung von Leitlinien in der modernen (Zahn-)medizin erläuterte Kopp zu Beginn der Tagung: „Die Qualitätssicherung ist Bestandteil des Sozialgesetzbuches V und damit Aufgabe der Fachgesellschaften. Institutionen, die wie das kurz IQWiG genannte Institut zur Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, Therapieverfahren bewerten, orientieren sich beispielsweise an Leitlinien, wenn diese, wie jene der AWMF, die internationalen Anforderungen erfüllen.“ Dieses anspruchsvolle Regelwerk sorgt für einen strukturierten und transparenten Prozess.
Neben der DGI beteiligen sich unter anderem die Bundeszahnärztekammer, Deutsche Gesellschaft für Zahnärzliche Implantologie, Deutsche Gesellschaft für Parodontologie und der Berufsverband der Oralchirurgen.
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