BERLIN - KZBV, BDK, DGKFO und DGZMK stellen neue Informationen und Musterformulare vor. Die Information des Patienten über seinen Leistungsanspruch als gesetzlich Krankenversicherter, ergänzende Behandlungsmöglichkeiten und Behandlungsalternativen bei kieferorthopädischen Behandlungen wird verständlicher und transparenter gestaltet.
Auf dieses Ziel haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK), die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) sowie die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (DGZMK) verständigt.
Die genannten Institutionen einigten sich in diesem wichtigen Versorgungsbereich auf neue verständliche Patienteninformationen, Regelungen und Formulare. Betont wird der Anspruch des Versicherten auf eine zuzahlungsfreie Behandlung wie auch auf seine Wahlfreiheit im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung.
Neues Informationsblatt für Patienten und Musterformulare
Ein neues Informationsblatt informiert Patienten in diesem Zusammenhang ausführlich und leicht verständlich über die wechselseitigen Rechte und Pflichten von Behandler und Patient sowie über die gesetzlichen Vorschriften für eine rechtskonforme Behandlung. Darüber hinaus kann ein neu entwickeltes Musterformular als Vertragsgrundlage für zusätzliche oder alternative Leistungen dienen, die vom Patienten gewünscht werden. Auf dem Formular ausgewiesen werden sämtliche geplante zusätzliche Behandlungsmaßnahmen und damit verbundene Kosten sowie der sich daraus ergebende Eigenanteil des Patienten.
Neuregelungen im Zuge des Patientenrechtegesetzes
„Wir nehmen das im Jahr 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz sehr ernst und bemühen uns, die Informationen und die Aufklärung der Patienten ständig zu verbessern, um diese in die Lage zu versetzen, zusammen mit ihrem Zahnarzt die individuell passende Behandlung und Versorgung auszuwählen. Mit dieser freiwilligen Selbstverpflichtung wollen Zahnärzte und Kieferorthopäden auch im Bereich der kieferorthopädischen Behandlung aktiv zu mehr Transparenz beitragen und das Vertrauen der Patienten in den Behandler stärken“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV. Sehr deutlich werde auch noch einmal betont, dass eine Kassenbehandlung nicht verweigert oder von privaten Zuzahlungen abhängig gemacht werden dürfe. „Ein solches Verhalten verstößt klar gegen vertragszahnärztliche Pflichten.“
Gemeinsame Entscheidung von Zahnarzt und Patient
„Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat im Rahmen der GKV-Versorgung Anspruch auf eine kieferorthopädische Behandlung, die ihm mit Ausnahme der gesetzlichen Eigenanteile zuzahlungsfrei angeboten werden muss. Sie darf nicht von privaten Zuzahlungen abhängig gemacht werden. Der Patient muss gleichzeitig nach Aufklärung und Vereinbarung mit seinem Kieferorthopäden oder kieferorthopädisch tätigen Zahnarzt die Möglichkeit haben, sich für eine Behandlung zu entscheiden, die über die GKV-Versorgung hinausgeht. Wir sind uns mit den Körperschaften darüber einig, dass nur so der Patient seine Patientenrechte in vollem Umfang wahrnehmen kann“, sagte Dr. Gundi Mindermann, Bundesvorsitzende des BDK. Im Rahmen seiner Wahlmöglichkeiten könne der Patient dann gemeinsam mit seinem Zahnarzt eine individuelle Entscheidung über die gewünschte Form der Versorgung treffen.
Das neue Informationsblatt und die Musterformulare können auf den Websites von KZBV und BDK heruntergeladen werden.
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