BERLIN - Insgesamt 12,7 Milliarden Euro flossen von den Krankenkassen in die Zahnarztpraxen für die Behandlung von Kassenpatienten einschließlich der Festzuschussanteile für Zahnersatz. Im 1. Quartal gaben die Kassen insgesamt 8 Prozent mehr für Zahnbehandlungen aus, 3 Prozent Minus jedoch bei Zahnersatz. Insgesamt blieb aber aufgrund des Gesamtkostenanstieges in den gesetzlichen Krankenkassenversicherungen (GKV) der Anteil der Zahnärzte bei rund 7 Prozent der Kassengesamtausgaben.
Den hohen Anstieg von 8,4 Prozent für zahnärztliche Behandlung begründet das Gesundheitsministerium mit der Abschaffung der Praxisgebühr. Daneben dürften die Aufhebung der strikten Grundlohnorientierung bei den zahnärztlichen Honoraren sowie die Punktwertangleichungen zwischen den Kassenarten, wie sie das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VSt.G) vorgesehen hat, das Ausgabengeschehen beeinflusst haben, was sich auch in den unterschiedlichen Zuwachsraten der einzelnen Kassenarten widerspiegele, so das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). So gibt es bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen mit 11,9 Prozent Plus bei den Ausgaben pro Versicherten gegenüber dem 1. Quartal 2012 den stärksten Zuwachs, aber auch die Betriebskrankenkassen, die Innungskrankenkassen und die Landwirtschaftskrankenkassen verzeichnen deutliche Zuwächse zwischen 6 und 9 Prozent.
Die meisten KZVen sprechen von durchwegs positiven Ergebnissen bei den gesetzlich vorgeschriebenen Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen. Vor allem sei es gelungen, die bisher festen Budgetobergrenzen so auszuhandeln, dass wie z.B. in Bayern, bisher als Puffer angesetzte Budgetspartage nun Geschichte seien. Zum anderen wurden auch Sonderverträge zur besseren Versorgung von Null- bis Dreijährigen – so in Baden-Württemberg und in Hamburg – abgeschlossen. In Nordrhein muss die AOK – anders als die Ersatzkassen – für die vertragszahnärztliche Versorgung für 2013 deutlich mehr Geld bereitstellen. Insgesamt belaufe sich der Unterschied der ausgehandelten Vergütungen 2012 zu 2013 für die Primärkassen auf mehr als 48 Millionen Euro. Zusätzlich vertritt die KZV Nordrhein die Ansicht, dass es seit 2013 keine Obergrenze/Budgets mehr gibt.
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