DT News - Germany - Narkose-Sparkurs: Kinderzahnärzte und Anästhesisten schlagen Alarm

Search Dental Tribune

Narkose-Sparkurs: Kinderzahnärzte und Anästhesisten schlagen Alarm

Auch dieser Zweijährige muss zurzeit auf die dringend notwendige Behandlung einer Fistel am Oberkiefer und der ausgeprägten Milchzahnkaries unter Vollnarkose warten. Foto: Bundesverband der Kinderzahnärzte
Dental Tribune International

Dental Tribune International

Sa. 16. Mai 2009

Speichern

OLDENBURG - Die qualitativ gute Versorgung von Kleinkindern mit schweren kariösen Gebisszerstörungen und erblichen Zahnkrankheiten, aber auch von extrem ängstlichen und behinderten Kindern ist ab Januar 2009 gefährdet. Der Bundesverband der Kinderzahnärzte (BuKiZ), die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGK) und der Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) warnen davor, dass mit der beschlossenen Honorarabsenkung die notwendige Vollnarkose zur Zahnbehandlung von Kindern bis zu  zwölf Jahren ab Jahresbeginn nicht mehr ausreichend finanziert wird.

Damit droht eine eklatante Versorgungslücke. Zehn bis 15 Prozent der deutschen Kleinkinder leiden an schweren Zahnproblemen, die  ohne ambulante Narkose nicht behoben werden können. Betroffen sind ca. 70.000 Kinder pro Geburtsjahrgang!

Um dieser Misere entgegenzusteuern, fordern die Kinderzahnärzte, die Budgetierung für die Zahnbehandlung von Kindern aufzuheben. Die Vergütung der Narkoseleistungen bei zahnärztlichen Eingriffen muss angemessen steigen. Ein Ausweg könnten auch Sondervereinbarungen zwischen den Narkoseärzten und den Krankenkassen sein oder die Honorierung nach denselben Bestimmungen wie Narkose z.B. bei Herz- oder Bauchoperationen. „Die künftige Vergütung pro Vollnarkose deckt nicht einmal die Materialkosten und die Kosten für eine Anästhesieschwester“, beklagte BuKiZ-Präsidentin Drs.  Johanna Kant am Dienstag in Oldenburg.

Durch das ab Januar geltende Regelleistungsvolumen (RLV) für Anästhesisten sollen bei zahnärztlichen Narkosen künftig lediglich 29 bis 49 Euro gezahlt werden. „Das entspricht einem Fünftel der realen Gesamtkosten einer Behandlung“, kritisiert Drs. Kant. Auf keinen Fall darf es zu einer Ausgrenzung der Kleinkinder von einer medizinisch notwendigen und ethisch  vertretbaren Behandlung kommen“, warnt Drs. Kant. Die Versorgungslücke bei Kinderkaries verstoße gegen die UN-Kinderrechtskonvention. In Artikel 24 heißt es: „Kinder haben ein Grundrecht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit.“

To post a reply please login or register
advertisement
advertisement