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HAMBURG - Nach dem Telemediengesetz haben Website-Anbieter, die von Nutzern personenbezogene Angaben erheben, wie Namen oder E-Mailadresse, diese über "Art, Umfang und Zweck" des Erhebens und Verwendens der Daten zu unterrichten.
Stiftung Gesundheit vergibt Gütesiegel "Geprüfte Homepage"
Bevor User Online-Formulare mit personenbezogenen Daten absenden, etwa Termin-Anfragen auf Praxis-Websites, müssen sie laut Telemediengesetz (TMG) bewusst anklicken: "Ja, ich habe die Informationen zum Datenschutz auf dieser Homepage gelesen". Ob Internetauftritte in dieser Hinsicht rechtskonform sind und zudem eine vollständige Datenschutzerklärung aufweisen, prüfen auf Antrag der Betreiber die Gutachter der Stiftung Gesundheit. Die Stiftung zertifiziert gesundheitsbezogene Websites und verleiht das Gütesiegel "Geprüfte Homepage".
"Wenn wir juristische Sicherheitslücken entdecken, bieten wir den Website-Betreibern eine rechtskonforme Muster-Datenschutzerklärung an", sagt Projektleiterin Cindy Forster. "Die Praxis zeigt gerade beim Thema Datenschutz großen Informationsbedarf: 35 Prozent aller Websites, die bei uns zur Zertifizierung eingereicht werden, erhalten das Gütesiegel nicht im ersten Anlauf, weil Online-Formulare das 'OK' des Users zur Behandlung seiner Daten nicht abfragen oder die Datenschutzerklärung lückenhaft ist."
Nach dem TMG haben Website-Anbieter, die von Nutzern personenbezogene Angaben erheben, wie Namen oder E-Mailadresse, diese über "Art, Umfang und Zweck" des Erhebens und Verwendens der Daten zu unterrichten. Die User müssen "bewusst und eindeutig" einwilligen. Die Website-Betreiber müssen das protokollieren und die Nutzer ihre Zustimmung jederzeit widerrufen können.
Neben rechtlichen Aspekten prüft die Stiftung Gesundheit Websites in den Bereichen Publizistik, Usability und Barrierefreiheit. Mehr Informationen zur Zertifizierung unter:
www.stiftung-gesundheit.de/zertifizierte-websites/zertifizierte-websites.htm
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