BERLIN – Am 17. Dezember hat das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die neue sektorenübergreifende Qualitätsmanagement-Richtlinie verabschiedet, die auch für Zahnmediziner gilt und zu Beginn des kommenden Jahres die bestehende zahnmedizinische Qualitätsmanagement-Richtlinie ablösen wird.
Die Richtlinie bestimmt die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) inklusive Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit. Dabei soll der Aufwand für die Praxis angemessen sein.
Nach übereinstimmender Einschätzung durch die QM-Experten der (Landes-)Zahnärztekammern enthält diese Richtlinie wenig Neues. So hat sich die Liste der anzuwendenden QM-Methoden und -Instrumente lediglich um die Punkte OP-Checklisten (bei Sedierung und operativen Eingriffen durch zwei oder mehr Ärzte), Arzneimitteltherapiesicherheit und Schnittstellenmanagement erweitert.
Auf Initiative von BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Christoph Benz und dem Vorsitzenden des Ausschusses Qualität in der Zahnmedizin, Dr. Michael Frank, wird die Bundeszahnärztekammer in enger Abstimmung mit den (Landes-)Zahnärztekammern sicherstellen, dass die bestehenden QM-Systeme überprüft und ggf. anpasst werden, um den Zahnärztinnen und Zahnärzten rechtzeitig eine praxisnahe Umsetzung zu ermöglichen.
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