BERLIN – Das E-Rezept soll ab 1. September verpflichtend eingeführt werden. Bei einer Sondersitzung am 30. Mai sollen die Gesellschafter der Betreibergesellschaft Gematik dies formal beschließen. Das berichtet der Branchendienst APOTHEKE ADHOC.
Demnach ist eine zeitliche und regionale Staffelung vorgesehen: Für alle Apotheken wird das E-Rezept verpflichtend zum 1. September eingeführt. Für Ärzte und Zahnärzte soll die verpflichtende Einführung dagegen in Stufen erfolgen: Ab dem 1. September startet der Roll-out in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Bayern. Ab dem 1. Dezember ist die Ausweitung auf sechs weitere Bundesländer vorgesehen. Welche das sind, soll auf der Sondersitzung, spätestens aber in der nächsten regulären Gesellschafterversammlung der Gematik am 15. Juni verbindlich beschlossen werden. Ab dem 1. Februar 2023 folgen alle restlichen Bundesländer. Es bestünden aktuell keine Zweifel daran, dass die verpflichtende Nutzung des E-Rezeptes verbindlich beschlossen werde, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Mehrheitsgesellschafter gegenüber den Fachverbänden mit. Die flächendeckende Einführung des E-Rezepts war ursprünglich für 1. Januar vorgesehen und dann verschoben worden. In der verlängerten Testphase sollen 30.000 E-Rezepte eingelöst werden. Den vollständigen Beitrag finden Sie hier.
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