BERLIN - „Die Datenschnüffelei hat jetzt mal ein Ende“, kommentiert der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Karl-Heinz Sundmacher die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das am 2. März die von der schwarz-roten Regierung 2007 eingeführten Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hat.
„Diese Entscheidung begrenzt nicht nur die Datensammelwut im Telekommunikationsbereich, sondern stärkt den Schutz höchstpersönlicher Daten, der die verfasssungsrechtliche Transparenz- und Rechtschutzanforderungen einhält“, so Sundmacher.
Bisher mussten Telekommunikationsanbieter die Telefon-, Handy-, Email- und SMSDaten sowie den jeweiligen Standort des Telekommunikationsbenutzers auf eigene Rechnung für sechs Monate speichern. Mit Hilfe der erfassten Daten konnten dabei u. a. Bewegungsprofile, sowie persönliche und geschäftliche Kontakte gespeichert werden – alles im Sinne einer verbesserten Strafverfolgung und
Terrorismusbekämpfung. Nun müssen die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erfassten Daten unverzüglich gelöscht werden.
Sundmacher fordert darüber hinaus, dass Bürger auch im Gesundheitsbereich ihr Recht auf die Hoheit über ihre höchstpersönlichen Gesundheitsdaten uneingeschränkt behalten. „Krankenkassen und Behörden dürfen ungefragt keinen Zugang dazu haben.“ Dies gelte auch für die strafprozessuale Möglichkeit in 160 aStPO, wonach Ermittlungsbehörden in einem Strafverfahren Erkenntnisse verwerten
dürfen, die z. B. durch Abhören eines vertraulichen Gespräches zwischen Arzt und seinem Patienten gewonnen wurden. „Auch diese Regelung muss weg“, so Sundmacher.
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