Mainz – Mit dem Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes haben Bundestag und Bundesrat nach Auffassung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) die Chance auf eine echte Gesundheitsreform vertan. Statt die strukturellen Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig anzugehen, werden erneut die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten belastet – und damit ausgerechnet der Bereich, der
den überwiegenden Teil der medizinischen Versorgung der Bevölkerung sicherstellt.
Verschärft wird die Situation durch kurzfristig eingebrachte Änderungsanträge, die aus Sicht des Vorstands der KV RLP gravierende handwerkliche Mängel enthalten. So werden die Bereinigungsbeträge der offenen Sprechstunden nicht vollständig in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung zurückgeführt. Zudem entfällt die Angemessenheitsprüfung in der Psychotherapie, obwohl diese auf der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts beruht. Nach Auffassung der KV RLP verschlechtert das die Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung zusätzlich.
„Dieses Gesetz löst keines der grundlegenden Probleme unseres Gesundheitssystems. Statt tragfähige Reformen auf den Weg zu bringen, wird erneut bei den Praxen gespart. Das schwächt den leistungsfähigsten Versorgungsbereich und gefährdet die wohnortnahe medizinische Versorgung der Menschen“, macht der Vorstandsvorsitzende der KV RLP, San.-Rat Dr. Peter Heinz, deutlich.
Spargesetz statt Strukturreform
Die Folgen werden nach Einschätzung der KV RLP nicht lange auf sich warten lassen. Praxen geraten wirtschaftlich weiter unter Druck, Nachbesetzungen werden schwieriger und die Versorgungskapazitäten nehmen ab. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das längere Wartezeiten, weniger verfügbare Termine und weitere Wege zur Behandlung – insbesondere in ländlichen Regionen sowie für ältere und chronisch kranke Menschen.
Besonders unverständlich ist aus Sicht der KV RLP, dass die Politik dem ambulanten Bereich, der rund 97 Prozent der Patientenversorgung übernimmt, ein überproportional großes Sparpaket auferlegt. Ausgerechnet der Versorgungsbereich, der den überwiegenden Teil der Behandlungen gesetzlich Versicherter übernimmt und zugleich vergleichsweise wirtschaftlich arbeitet, wird erneut mit zusätzlichen Belastungen konfrontiert. Wer die ambulante Versorgung weiter schwächt, verlagert Probleme in andere Bereiche des Gesundheitswesens, anstatt sie zu lösen.
„Die Politik spart dort, wo die medizinische Versorgung täglich stattfindet. Wer die Praxen immer weiter unter finanziellen Druck setzt, riskiert den schleichenden Abbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen. Am Ende zahlen nicht die Praxen den Preis, sondern die Patientinnen und Patienten“, sagt Dr. Andreas Bartels, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV RLP.
Jetzt sind echte Reformen gefragt
Für die KV RLP zeigt das Gesetz zugleich, dass es weiterhin an einem grundlegenden politischen Verständnis für die Rolle der ambulanten Versorgung fehlt. Die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung kann nicht dauerhaft über Kürzungen erreicht werden. Erforderlich sind stattdessen tiefgreifende Strukturreformen, eine verlässliche Finanzierung, weniger Bürokratie sowie eine bessere Verzahnung von Hausarztpraxen, Facharztpraxen, Krankenhäusern und Notfallversorgung.
„Nach der parlamentarischen Sommerpause muss die Bundesregierung den Einstieg in echte Strukturreformen schaffen. Deutschland braucht ein Gesundheitswesen, das Versorgung stärkt, statt sie kaputtzusparen. Nur so lässt sich die medizinische Versorgung auch künftig flächendeckend sichern“, so San.-Rat Dr. Heinz.
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