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Überschüsse für die Patientenversorgung verwenden

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) spricht sich gegen Beitragsrückzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung aus. © Andy Dean - Fotolia.com
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Mi. 6. Juni 2012

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MÜNCHEN - Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) spricht sich gegen Beitragsrückzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung aus. „Die Überschüsse sollten für die Verbesserung der Patientenversorgung eingesetzt werden“, erklärt der KZVB-Vorsitzende Dr. Janusz Rat.

KZVB gegen Beitragsrückzahlungen

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) spricht sich gegen Beitragsrückzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung aus. „Die Überschüsse sollten für die Verbesserung der Patientenversorgung eingesetzt werden“, erklärt der KZVB-Vorsitzende Dr. Janusz Rat. Die Zahnmedizin sei in der gesetzlichen Krankenversicherung seit Jahren unterfinanziert, argumentiert die KZVB. So komme es bei der größten bayerischen Krankenkasse regelmäßig zu Budgetüberschreitungen im Bereich der konservierenden Zahnbehandlung im zweistelligen Millionenbereich. Die Budgets müssten deshalb dringend an den Behandlungsbedarf angepasst werden, so wie es auch das Versorgungsstrukturgesetz vorsehe. Im ärztlichen Bereich sehe es nicht anders aus. Rat verweist darauf, dass sich die Ausgaben der Krankenkassen für Zahnersatz seit der Einführung der befundorientierten Festzuschüsse 2006 um einen dreistelligen Millionenbetrag reduziert haben. Dies gehe zu Lasten der gesetzlich versicherten Patienten. Deren Eigenanteil bei Zahnersatzbehandlungen wachse stetig. „Die aktuellen Überschüsse der Krankenkassen sollten daher zumindest in Teilen dazu benutzt werden, die Belastung der gesetzlich Versicherten durch die zu niedrig angesetzten Festzuschüsse für Zahnersatz zu reduzieren“, so Rat. Außerdem schlägt der KZVB-Vorsitzende vor, zusätzliche Mittel für Qualitätsverträge, Prophylaxe und Prävention sowie für die Behindertenbehandlung bereitzustellen. „Eine hochwertige zahnmedizinische Versorgung hat ihren Preis. Das müssen auch die Krankenkassen einsehen“, fasst Rat zusammen. „Erst wenn die Unterfinanzierung beseitigt, die Kassengebühr abgeschafft und ein Reservepolster für die ‚mageren Jahre‘ angelegt ist, kann man über Beitragsabsenkungen nachdenken.“

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