Die KZVB musste vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine Niederlage gegen das Unternehmen DENT-iV hinnehmen. Im Zentrum der Streitigkeiten standen die Verträge für eine verbesserte Patientenversorgung der KZVB mit der Techniker Krankenkasse und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Bayern.
„Verlierer sind die Patienten“
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) kritisiert das Vorgehen der Managementgesellschaft DENT-iV gegen zwei Verträge für eine verbesserte Patientenversorgung.
Die Techniker Krankenkasse (TK) wollte die professionelle Zahnreinigung (PZR) bei jungen Erwachsenen bezuschussen, die Landwirtschaftliche Krankenkasse Bayern (LKK) unter anderem die zahnmedizinische Versorgung von Schwangeren verbessern. Beide Kassen hatten entsprechende Verträge mit der KZVB abgeschlossen. DENT-iV war der Ansicht, dass bei Abschluss der Verträge gegen das Vergaberecht verstoßen wurde und hatte deshalb ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer des Bundes beantragt. Die Behörde schloss sich der Auffassung von DENT-iV jedoch nicht an. Daraufhin hat DENT-iV die sofortige Beschwerde zum zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf erhoben und bekam laut Beschluss vom 7. Dezember 2011 Recht.
„Wir respektieren die Entscheidung des Gerichts. Bedauerlich ist dagegen, dass DENT-iV ein solches Verfahren überhaupt angestrengt hat. Den Patienten in Bayern hat die Managementgesellschaft damit einen Bärendienst erwiesen“, betont KZVB-Chef Dr. Janusz Rat. Die Verträge seien aufgrund der Entscheidung außer Kraft gesetzt worden. „Da wollen Krankenkassen ihren Versicherten freiwillig eine verbesserte zahnmedizinische Versorgung ermöglichen und werden dann vor Gericht ausgebremst“, kritisiert Rats Stellvertreter Dr. Stefan Böhm.
Die KZVB vermutet hinter der Klage auch Konkurrenzdenken. So wickelt DENT-iV den Claridentis-Vertrag der AOK Bayern ab, der ebenfalls Versorgungsverbesserungen verspricht. „Es war wohl nicht im Sinne von DENT-iV und der AOK Bayern, dass andere Krankenkassen etwas zum Wohle ihrer Versicherten tun“, heißt es seitens der KZVB.
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