MÜNCHEN – Die Approbationsordnung ist laut dem Wissenschaftsrat veraltet. Michael Schwarz, Präsident der Bayrischen Landeszahnärztekammer (BLZK), unterstützt diese Positionierung.
Zur obsoleten Approbationsordnung kommen die negativen Auswirkungen der vorgegebenen ungünstigen Betreuungsrelation hinzu. Diese grundsätzliche Kritik des Wissenschaftsrates in seinen aktuellen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der ambulanten Universitätsmedizin in Deutschland den Präsidenten der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Michael Schwarz, zu einem Schreiben an den bayerischen Wissenschaftsminister, Dr. Wolfgang Heubisch, veranlasst, um erneut für eine bessere Personalausstattung der Zahnkliniken – auch in Bayern – zu plädieren.
Bislang – so Schwarz – scheitere eine neue Approbationsordnung an der Blockade der Bundesländer. Dabei könne nicht bestritten werden, dass die Approbationsordnung aus den fünfziger Jahren nicht mehr zeitgemäß sei. Die Forderung, die notwendige Reform aus Kostengründen kapazitätsneutral umzusetzen, sei illusorisch.
Zweistufiges Studium ausgeschlossen
Zugleich wandte sich der bayerische Kammerpräsident erneut gegen Vorschläge, Elemente des sogenannten Bologna-Prozesses in die Approbationsordnung einzuarbeiten. Ein zweistufiges Studium der Human- oder Zahnmedizin mit dem Berufsziel Arzt oder Zahnarzt sei bereits durch die europäische Berufsqualifikations-Richtlinie ausgeschlossen. Dies habe eine aktuelle Antwort der Europäischen Kommission auf die Anfrage des Europa-Parlamentariers Dr. Jorgo Chatzimarkakis bestätigt.
Schwarz: „Es wäre doch absurd, wenn die Qualitätssicherung in der Praxis immer höheren Anforderungen unterworfen wird, während die Qualitätsanforderungen im Studium zurückgeschraubt werden.“
Der Wissenschaftsrat berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung.
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