BERLIN - Mit Blick auf den vom Bundeskabinett vorgelegten Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten verweisen BZÄK und KZBV auf die Besonderheiten der zahnmedizinischen Versorgung.
„Zahnmedizinische Behandlungen sind keine Controlling-Prozesse, die mit bürokratischen Auflagen optimiert werden können“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel. „Die Verschärfungen im Bereich der Dokumentation, Einwilligung und Aufklärung reduzieren die Behandlungszeit, dies kommt dem Patienten nicht zu Gute. Bei allem Verständnis für eine Bündelung der verschiedenen Rechtsgrundlagen: Hier schießt der Gesetzgeber über das Ziel hinaus ohne den Versorgungsalltag im Blick zu haben.“ Der Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Jürgen Fedderwitz, erklärte: „Die Absicht des Gesetzgebers, Patientenrechte zu ordnen und zu kodifizieren, begrüßen wir. Aber in der Umsetzung hapert es an einigen Stellen. Es ist zwar erfreulich, dass die Krankenkassen zukünftig Entscheidungen über beantragte Therapien nicht mehr beliebig verzögern können. Aber leider führt die Einführung enger Fristen dazu, dass das bewährte Gutachterverfahren im zahnmedizinischen Bereich ausgehebelt wird.“
Positiv bewerten BZÄK und KZBV, dass einer generellen Beweislastumkehr und einer verschuldensunabhängigen Haftung eine Absage erteilt wurde. Diese hätten zu einer Defensivmedizin geführt.
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