BERLIN - Bundesweit werden derzeit vermehrt Zahnärzte wegen vermeintlichen Wettbewerbsverstößen abgemahnt. Rechtsanwalt Dr. Erwin Müller, Berlin, gibt Betroffenen Tipps, wie man im Fall einer Abmahnung reagieren sollte.
„Betroffene sollten eine Abmahnung immer ernst nehmen und zur Vermeidung von nicht unerheblichen Kostenrisiken auf jeden Fall reagieren. Dies gilt auch dann, wenn die erhobenen Vorwürfe und Androhungen als abwegig erscheinen. Fraglich ist unter anderem die Aktivlegitimation desjenigen, in dessen Namen eine Abmahnung erfolgt. Nicht jeder hat die Befugnis zur Geltendmachung eines Wettbewerbsverstoßes. Eine Aktivlegitimation ist in der Regel dann nicht gegeben, wenn vornehmlich Individualinteressen verfolgt werden. Auch die seitens einer Rechtsanwaltskanzlei erklärte Abmahnung kann rechtsmissbräuchlich sein. Darüber hinaus ist zu klären, ob überhaupt ein Wettbewerbsverstoß im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegeben ist und die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vorliegen. Aufgrund der regelmäßig sehr kurzen Fristsetzungen sollte die Abmahnung unverzüglich auf ihre Berechtigung hin anwaltlich überprüft und notwendige rechtswahrende Schritte eingeleitet werden."
Kontakt:
Dr. iur. Erwin Müller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Master of Arts in International Commercial Law University of California, Davis
Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht und Steuerlehre
Alsterweg 73
14167 Berlin
Tel: + 49 (0) 30 / 814 90-365
Fax: + 49 (0) 30 / 814 90-366
Internet: www.mueller-lts.com
Quelle: ZWP online
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