MÜNCHEN – „Wichtiger Beitrag zum Erhalt der wohnortnahen Versorgung“
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wird nach über 20 Jahren die Degressionsregelung in der Zahnmedizin abgeschafft. Aus Sicht der KZVB ist das ein wichtiger Beitrag für den Erhalt der wohnortnahen Versorgung gerade in einem Flächenstaat wie Bayern.
Bislang mussten Zahnärzte, die von überdurchschnittlich vielen Patienten aufgesucht wurden, mit Honorarkürzungen rechnen. Diese Regelung gehört ab dem 1. Mai 2019 der Vergangenheit an. „Zahnärzte im ländlichen Raum, die oft deutlich mehr Patienten versorgen als ihre Kollegen in den Großstädten, wurden durch die Degression benachteiligt. Damit ist nun Schluss. Die Niederlassung in ländlichen Regionen wird dadurch attraktiver“, betont Dr. Rüdiger Schott, stellvertretender Vorsitzender der KZVB und niedergelassener Zahnarzt in Oberfranken.
Betroffen waren von der Degressionsregelung in Bayern fast 800 Praxen – die meisten von ihnen im ländlichen Raum. Ihnen wurden bis zu 15 Millionen Euro pro Jahr für erbrachte Leistungen nicht ausbezahlt, weil sie von besonders vielen Patienten aufgesucht wurden. Für die KZVB war die Degression deswegen seit ihrer Einführung 1997 ein „leistungsfeindliches und planwirtschaftliches Steuerungsinstrument“, das sich sowohl auf die Zahnärzte als auch auf die Patienten nachteilig auswirkte.
Ausdrücklich danken die bayerischen Zahnärzte Gesundheitsministerin Melanie Huml, die sich auf Bundesebene für die Abschaffung der Degression eingesetzt hat. „Es ist auch ihrer Hartnäckigkeit zu verdanken, dass die Degression in Berlin auf die politische Agenda kam und im Rahmen des TSVG nun endlich abgeschafft wurde“, so Schott.
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