Berlin – Die neue Meisterprüfungsverordnung in den Teilen I und II im Zahntechniker-Handwerk (Zahntechnikermeisterverordnung) wurde am 24. Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft.
Zur neuen Zahntechnikermeisterverordnung äußert sich Ludger Wagner, Vorstandsmitglied des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und Beauftragter für die Aus- und Weiterbildung. „Nach der Novellierung der Ausbildungsverordnung 2022 wird nun auch die Meisterausbildung an die dynamischen Anforderungen im Zahntechniker-Handwerk angepasst. Ich danke an dieser Stelle vor allem meinem Vorgänger Heinrich Wenzel für seinen wertvollen Einsatz, aber auch allen beteiligten Ministerien, Organisationen und Verbänden sowie insbesondere den Vertretern der Sozialpartner für die gemeinsam geleistete Arbeit. Wir haben uns im Rahmen unserer gesetzlichen Beteiligungsrechte in dem Verfahren zur Neuordnung der Meisterprüfung mit unserer gesamten fachlichen Expertise und unseren Überzeugungen für eine moderne Meisterausbildung in der Zahntechnik eingebracht. Die Verhandlungen verliefen in wohltuender Weise ebenso effektiv wie effizient. Dieses Neuordnungsverfahren kann als ein Beweis einer funktionierenden Sozialpartnerschaft bezeichnet werden.“
Aus Sicht des VDZI wird die neue Zahntechnikermeisterverordnung vor allem dem dynamischen technischen Fortschritt und den Anforderungen einer fachlich und kommunikativ vernetzten und digitalisierten Arbeitswelt gerecht. Der breite Einsatz digitaler Fertigungsmethoden und immer komplexerer Materialien haben das Berufsbild bedeutend ergänzt und erweitert. So wird verstärkt auf digitale Mess-, Konstruktions- und Fertigungstechniken, wie beispielsweise das Durchführen von intra- und extraoraler Scans zur Erstellung eines Aufmaßes abgestellt. Auch wird durch die Aufnahme des Handlungsfelds „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Zahntechniker-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ im Teil II der Prüfung verstärkt auf den Beratungs- und Servicegedanken der Tätigkeit abgestellt.
„Mit der neuen Meisterprüfungsverordnung geht das Zahntechniker-Handwerk nun mit der Zeit. Damit stellen wir sicher, dass in Zukunft unser Nachwuchs die Anforderungen von Material- und Technologieentwicklungen sowie der gestiegenen Service- und Beratungsausrichtung in der Unternehmensführung erlernt. Das stellt die Zahnersatzversorgung für die Patienten auf einem weiterhin hohen Niveau sicher“, sagt VDZI-Präsident Dominik Kruchen.
Das Meisterprüfungsprojekt in Teil I besteht aus Einzelaufträgen, die folgende zahntechnische Bereiche umfassen:
- ein festsitzender Zahnersatz, bestehend aus sieben Einheiten,
- ein kombiniert festsitzend-herausnehmbarer Zahnersatz mit mindestens vier feinmechanischen Verbindungselementen,
- eine prothetische Versorgung unbezahnter Ober- und Unterkiefer nach System fertiggestellt,
- eine medizinische Apparatur und eine kieferorthopädische Apparatur oder eine funktionskieferorthopädische Apparatur.
Ergänzt wird Teil I durch ein auf das Meisterprüfungsprojekt bezogenes Fachgespräch.
Teil II gliedert sich in die folgenden drei Handlungsfelder:
- Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Zahntechniker-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten,
- Leistungen eines Betriebs im Zahntechniker-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben,
- einen Betrieb im Zahntechniker-Handwerk führen und organisieren.
Die neue Meisterprüfungsverordnung finden Interessierte hier: https://www.vdzi.de/Neue-Zahntechnikermeisterverordung
In einem nächsten Schritt erarbeitet der VDZI mit der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) einen Rahmenlehrplan. Sobald dieser zur Verfügung steht, wird der VDZI gesondert informieren.
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