Berlin – Der 21. Europatag der BZÄK am 08. Juli diskutierte die geplante Reform der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie. Unter dem Titel “Anerkennung ohne Grenzen? Fachkräftesicherung zwischen Binnenmarkt und Patientenschutz” wurde mit einem hochkarätigen Podium die zentrale Frage diskutiert: Lässt sich die Anerkennung von Abschlüssen von Zahnärztinnen und Zahnärzte aus Drittstaaten mit den hohen Anforderungen an den Patientenschutz in Einklang bringen?
Unter der Moderation von Niels Reith, Geschäftsführer der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V., diskutierten Robert-Martin Montag (FDP), Mitglied im FDP-Bundesvorstand und gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Bundespartei; Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard), Geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit; Arne Franke, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Abteilungsleiter EU, Internationales, Wirtschaft sowie Dr. Ralf Hausweiler, Vizepräsident der BZÄK.
Angesichts eines europaweiten Fachkräftemangels im Gesundheitswesen begrüßt die BZÄK die Pläne der Europäischen Kommission, die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie zu modernisieren und Anerkennungsverfahren digitaler, transparenter und effizienter zu gestalten.
„Deutschland und Europa sind auf qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung. Es muss aber auch gelten: Schneller darf nicht schlechter bedeuten. Anerkennungsverfahren müssen effizient sein, dürfen aber die Anforderungen an Qualifikation, Berufsbefähigung und Patientensicherheit nicht relativieren“, erklärte BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler.
Für Diplome aus Drittstaaten bleibt aus Sicht der BZÄK im Vorfeld eine sorgfältige Prüfung von Unterlagen und von Kenntnissen in der Zahnmedizin unverzichtbar.
„Die Kenntnisprüfung ist kein bürokratisches Hindernis, sondern Patientenschutz. Wer über die erforderlichen Kompetenzen verfügt, sollte möglichst schnell arbeiten dürfen. Patientinnen und Patienten müssen sich jedoch darauf verlassen können, dass alle approbierten Zahnärztinnen und Zahnärzte dieselben hohen fachlichen Standards erfüllen - unabhängig davon, wo sie ihre Ausbildung absolviert haben“, sagte BZÄK-Vizepräsident Dr. Ralf Hausweiler.
Die BZÄK sieht in der angekündigten Revision der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie ein zentrales Vorhaben der europäischen Gesundheitspolitik. Die Reform sollte dem Fachkräftebedarf Rechnung tragen und zugleich das bewährte Gleichgewicht zwischen Freizügigkeit, Binnenmarkt und Patientenschutz wahren.
Hintergrund
Die Europäische Kommission plant für das dritte Quartal 2026 unter dem Schlagwort Skills Portability Initiative (SPI) eine Überarbeitung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie. Ziel der Initiative ist es, die Anerkennung beruflicher Qualifikationen durch digitale Verfahren zu vereinfachen, die Mobilität von Fachkräften innerhalb der Europäischen Union zu stärken und die Anerkennung von Qualifikationen aus Drittstaaten stärker zu harmonisieren.
Übersicht über das Diskussionspanel des 21. Europatags: https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/eu/europatag_2026_programm.pdf
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