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WIESBADEN - Die neuen Studierendenzahlen lassen keinen Zweifel: Bund und Länder müssen zusätzlich ins Studium investieren und den Hochschulpakt aufstocken. Es werden bis 2015 rund sechs Milliarden Euro mehr gebraucht.
„Die neuen Studierendenzahlen lassen keinen Zweifel: Bund und Länder müssen zusätzlich ins Studium investieren und den Hochschulpakt aufstocken. Es werden bis 2015 rund sechs Milliarden Euro mehr gebraucht. Einschließlich der Auslauffinanzierung sind es sogar acht Milliarden.“ Dies erklärte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Professor Dr. Horst Hippler, nach der Bekanntgabe der Zahlen durch das Statistische Bundesamt. Für das Wintersemester 2012/13 wird
mit 2,5 Millionen Studierenden ein neues Allzeithoch bei den
Studierenden gemeldet. Gegenüber dem Rekord des Vorjahrs ist das eine
weitere Steigerung um fünf Prozent.
„Die Politik wollte die aktuellen Zahlen abwarten, nun darf es kein
Zögern mehr geben. Die Vorausberechnungen der Politik sind zum
wiederholten Male übertroffen worden“, so Hippler. „Die Hochschulen
haben in den Jahren 2011 und 2012 schon fast so viele
Studienanfängerinnen und -anfänger aufgenommen, wie der Hochschulpakt
für die gesamte Laufzeit bis 2015 vorsieht. Das heißt, spätestens 2014
sind die bisher vorgesehenen Paktmittel verbraucht. Deshalb muss jetzt
schnell entschieden werden, um den Hochschulen Planungssicherheit zu
geben.“
„490.000 Studienanfängerinnen und -anfänger – das übertrifft nicht nur
die dem Hochschulpakt zu Grunde liegenden Berechnungen, sondern auch die
Prognose der Kultusministerkonferenz, die erst am Anfang des Jahres
nach oben korrigiert wurde“, unterstrich der HRK-Präsident. Der
Vorjahreswert von knapp 519.000 Studienanfängern werde wegen des
letztjährigen Sondereffekts der Wehrpflichtaussetzung zwar nicht
erreicht, die Anfängerzahl bleibe aber auf höchstem Niveau.
Angesichts des großen Finanzbedarfs forderte Hippler, dass Länder und
Bund mittel- und langfristig bei der Grundfinanzierung zusammenwirken:
„Die dafür nötige Änderung des Grundgesetzes darf nicht Gegenstand von
Wahlkampftaktik sein.“
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