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Anpassung der Festzuschussbeträge bei Zahnersatz

Die Anpassung der Festzuschussbeträge bewirkt, dass Festzuschüsse in bestimmter Höhe gewährt werden. © lovelyday12 – stock.adobe.com
Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen/AOK

Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen/AOK

Fr. 17. Februar 2023

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BERLIN – Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat mit Wirkung zum 1. Januar 2023 eine Anpassung der Festzuschussbeträge zum Zahnersatz beschlossen.

Die Bezuschussung von Zahnersatz wird durch die Festzuschuss-Richtlinien geregelt. Der GBA hat in diesen Festzuschuss- Richtlinien Befunde auf der Grundlage einer international anerkannten Klassifikation des Lückengebisses bestimmt, bei denen Zahnersatz notwendig ist, und diesen prothetische Regelversorgungen zugeordnet. Aufgrund der Befunde werden Festzuschüsse in bestimmter Höhe gewährt. Der jeweilige Befund führt damit dazu, dass der Patient einen Anspruch auf einen Zuschuss in bestimmter Höhe hat.

Gegenüber dem Vorjahr kam es nun laut AOK zu einer Erhöhung der Festzuschussbeträge von jeweils 3,45 Prozent bei den zahntechnischen und zahnärztlichen Leistungen. Versicherte erhalten damit einen höheren Festzuschuss und Zahnärzte/Zahntechniker bekommen ein höheres Honorar. Die konkrete Höhe der Zuschüsse wurde zuvor zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) beziehungsweise dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen verhandelt.

Die aktuelle Abrechnungshilfe der KZBV steht hier zum Download bereit.

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