- Österreich / Österreich
- Bosnien und Herzegowina / Босна и Херцеговина
- Bulgarien / България
- Kroatien / Hrvatska
- Tschechien & Slowakei / Česká republika & Slovensko
- Frankreich / France
- Deutschland / Deutschland
- Griechenland / ΕΛΛΑΔΑ
- Italien / Italia
- Niederlande / Nederland
- Nordic / Nordic
- Polen / Polska
- Portugal / Portugal
- Rumänien & Moldawien / România & Moldova
- Slowenien / Slovenija
- Serbien & Montenegro / Србија и Црна Гора
- Spanien / España
- Schweiz / Schweiz
- Türkei / Türkiye
- Großbritannien und Irland / UK & Ireland
BERLIN – Am 1. Januar 1988, vor fast 30 Jahren, trat die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Kraft. Damals wurde der Punktwert auf 11 Deutsche Pfennige, heute 5,62421 Cent, festgesetzt – in dieser Höhe gilt er noch heute. Seit 1988 wurde keine Anpassung des Punktwertes an veränderte gesamtwirtschaftliche bzw. strukturelle Verhältnisse in der Zahnarztpraxis vorgenommen. Mit der GOZ-Novelle 2012 wurden nur einige inhaltliche Änderungen vorgenommen, die Preise blieben jedoch weitgehend unverändert.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) nimmt das Jubiläum zum Anlass, die Verantwortlichen in der Politik darauf hinzuweisen, bei der geltenden GOZ endlich Anpassungen vorzunehmen, wie sie in anderen Branchen regelmäßig vorgenommen wurden.
Konkret soll unter Berücksichtigung der Kostensteigerung im Dienstleistungsbereich (Dienstleistungsindex) sofort eine angemessene Anhebung des Punktwertes auf 13 Cent zur betriebswirtschaftlichen Sicherung der Praxen vorgenommen werden, sowie der Punktwert auf Basis eines gerechten Interessenausgleiches, wie er in § 15 ZHG als gesetzlicher Auftrag an den Verordnungsgeber gerichtet ist, jährlich unter Berücksichtigung des Dienstleistungsindexes angepasst werden.
Dies entspräche der korrekten Umsetzung, wie sie in der Verordnungsbegründung festgehalten wurde: „dem Punktwert (kommt)... die Funktion zu, den Wert der Punktzahlen im Preisgefüge anderer Dienstleistungen zu bestimmen“ ... „der Punktwert wird anhand der wirtschaftlichen Entwicklung von Zeit zu Zeit überprüft und je nach Datenlage eventuell nach oben oder unten angepasst werden müssen.“
Denn die Preise der GOZ ermittelt der Zahnarzt aus einer Kombination von Punktzahlen (den einzelnen Leistungen fix zugeordnet) und dem Punktwert. Die Entfernung eines Weisheitszahnes kostet heute genau so viel wie vor 30 Jahren. Ein wöchentlich erscheinendes Politikmagazin kostete 1988 umgerechnet 2,30 Euro, heute 4,99 Euro. Ein Preisanstieg über 100 Prozent.
Die Bundesversammlung fordert den Verordnungsgeber auf, die seit 1988 ausstehende Anpassung des GOZ-Punktwertes zu realisieren.
Stichworte:
Fr. 26. April 2024
18:00 Uhr CET (Berlin)
How you can access data-driven decision making
Mo. 29. April 2024
18:30 Uhr CET (Berlin)
Root caries: The challenge in today’s cariology
Di. 30. April 2024
19:00 Uhr CET (Berlin)
Neodent Discovery: Neoarch Guided Surgery—from simple to complex cases
Fr. 3. Mai 2024
19:00 Uhr CET (Berlin)
Osseointegration in extrēmus: Complex maxillofacial reconstruction & rehabilitation praeteritum, praesens et futurum
Mi. 8. Mai 2024
2:00 Uhr CET (Berlin)
You got this! Diagnosis and management of common oral lesions
Fr. 10. Mai 2024
2:00 Uhr CET (Berlin)
Empowering your restorative practice: A comprehensive guide to clear aligner integration and success
Mo. 13. Mai 2024
15:00 Uhr CET (Berlin)
To post a reply please login or register