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BERLIN - Die Ausgaben im Gesundheitswesen in allen Bereichen, bei den Ärzten, den Krankenhäusern, den Psychotherapeuten und den freiwilligen Leistungen der Krankenkassen wachsen stärker als bei den Zahnärzten.
KZV Berlin: "Vorbildlicher Beitrag der Zahnärzte zur Kostenentwicklung im Gesundheitswesen"
Die vertragszahnärztlichen Leistungen außer Zahnersatz unterlagen 2011 wie auch in der Vergangenheit einer strikten Budgetierung. Diese Budgets wurden nur im Rahmen der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgesetzten gesetzlichen Vorgaben um 0,9 % erhöht. Die Grundlohnsummensteigerung (GLS) von 1,15 % wurde dabei nicht einmal erreicht. Tatsächlich hat damit eine Steigerung über die gesetzliche Regelung hinaus in Höhe von 7,5 Millionen Euro stattgefunden, also um ca. 0,06 %, was durch eine erwünschte Zunahme der Inanspruchnahme von – unbudgetierten – IP-Leistungen sowie genehmigungspflichtigem Zahnersatz verursacht worden sein dürfte. Bezogen auf die Gesamtausgaben der Krankenkassen im Jahr 2011 von ca. 180 Milliarden Euro bedeutet dieses Mehr an Leistungen ein Plus von ca. 0,004 %.
„Würden die Ausgaben im Gesundheitswesen in allen Bereichen, bei den Ärzten, den Krankenhäusern, den Psychotherapeuten und den freiwilligen Leistungen der Krankenkassen – Bauchtanz sei nur am Rande erwähnt – in der Größenordnung wie bei den Zahnärzten wachsen, gäbe es keine finanziellen Probleme,“ stellt Dr. Jörg-Peter Husemann, Vorsitzender der KZV Berlin, klar.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin (KZV Berlin) ist eine der 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Deutschland. Mitglieder sind die rund 3.400 Berliner Vertragszahnärzte, die in rund 2.600 Praxen tätig sind. Die KZV Berlin vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts diese Zahnärzte gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und der Politik. Außerdem stellt sie die zahnmedizinische Versorgung der gesetzlich krankenversicherten Patienten in Berlin sicher (Sicherstellungsauftrag). Die KZV Berlin unterliegt der Rechtsaufsicht des Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, entscheidet aber in eigener Zuständigkeit im Rahmen der Vorgaben durch das Sozialgesetzbuch (SGB V) über ihre Angelegenheiten. Jede/r Zahnarzt/Zahnärztin muss Mitglied einer Landes-KZV sein, um mit den Krankenkassen die Behandlung von Kassenpatienten abrechnen zu können.
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