- Österreich / Österreich
- Bosnien und Herzegowina / Босна и Херцеговина
- Bulgarien / България
- Kroatien / Hrvatska
- Tschechien & Slowakei / Česká republika & Slovensko
- Frankreich / France
- Deutschland / Deutschland
- Griechenland / ΕΛΛΑΔΑ
- Italien / Italia
- Niederlande / Nederland
- Nordic / Nordic
- Polen / Polska
- Portugal / Portugal
- Rumänien & Moldawien / România & Moldova
- Slowenien / Slovenija
- Serbien & Montenegro / Србија и Црна Гора
- Spanien / España
- Schweiz / Schweiz
- Türkei / Türkiye
- Großbritannien und Irland / UK & Ireland
MÜNCHEN – Der Vorstand der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) begrüßt und unterstützt die Resolution des Medizinischen Fakultätentages, in der die Einführung von Bachelor/Master-Strukturen in der medizinischen und zahnmedizinischen Ausbildung abgelehnt wird. Dass ein Bachelor nach sechssemestrigem Studium bereits in die zahnmedizinische Behandlung einsteigen könne, sei schon aus Gründen des Patientenschutzes undenkbar.
Die zahnärztliche Grundausbildung umfasst nach Art. 34 Abs. 2 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen mindestens fünf Jahre theoretischen und praktischen Unterricht auf Vollzeitbasis. Damit gewährleistet die zahnärztliche Grundausbildung, dass die künftigen Zahnärzte angemessene Kenntnisse in den Wissenschaften erwerben, auf denen die Zahnheilkunde beruht. Dazu zählen ebenso Kenntnisse des Körperbaus, der Funktionen und des Verhaltens des gesunden und des kranken Menschen sowie des Einflusses der natürlichen und sozialen Umwelt auf die Gesundheit des Menschen.
Die universitäre Ausbildung in der Zahnmedizin vermittelt weiterhin Kenntnisse der Struktur und der Funktion der Zähne, des Mundes, des Kiefers und der dazugehörigen Gewebe, jeweils in gesundem und in krankem Zustand, sowie ihren Einfluss auf die allgemeine Gesundheit und das allgemeine physische und soziale Wohlbefinden des Patienten unter dem Gesichtspunkt der Verhütung und Vorbeugung, der Diagnose und Therapie. Voraussetzung einer akademischen Ausbildung ist nach der Europäischen Berufsanerkennungs-Richtlinie eine angemessene klinische Erfahrung unter entsprechender Leitung, Art. 34 Abs. 3 Richtlinie 2005/36/EG.
Nur im Rahmen einer solchen akademischen Ausbildung werden die erforderlichen Fähigkeiten zur Ausübung des Berufes als Zahnarzt vermittelt. In diesem Zusammenhang fordert die Bayerische Landeszahnärztekammer als Berufsvertretung von mehr als 14 000 Zahnärztinnen und Zahnärzten dringend, die vorliegende Neufassung der Approbationsordnung für Zahnärzte sofort und in ihrer jetzt verabschiedeten Fassung in Kraft zu setzen, um dem Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung an den Universitäten zu genügen. Gerade vor dem Hintergrund der von der Politik stets beschworenen Notwendigkeit zusätzlicher Investitionen in Forschung und Bildung wäre eine weitere Verzögerung aus fiskalischen Erwägungen nicht hinnehmbar.
Fr. 26. April 2024
18:00 Uhr CET (Berlin)
How you can access data-driven decision making
Mo. 29. April 2024
18:30 Uhr CET (Berlin)
Root caries: The challenge in today’s cariology
Di. 30. April 2024
19:00 Uhr CET (Berlin)
Neodent Discovery: Neoarch Guided Surgery—from simple to complex cases
Fr. 3. Mai 2024
19:00 Uhr CET (Berlin)
Osseointegration in extrēmus: Complex maxillofacial reconstruction & rehabilitation praeteritum, praesens et futurum
Mi. 8. Mai 2024
2:00 Uhr CET (Berlin)
You got this! Diagnosis and management of common oral lesions
Fr. 10. Mai 2024
2:00 Uhr CET (Berlin)
Empowering your restorative practice: A comprehensive guide to clear aligner integration and success
Mo. 13. Mai 2024
19:00 Uhr CET (Berlin)
To post a reply please login or register