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Bachelor kann kein Zahnarzt sein

Glück beim Behandeln? Die BZLK spricht sich dagegen aus, dass Bachelorabsolventen behandeln dürfen (Foto: Anyka).
Pressemitteilung Bayrische Landeszahnärztekammer

Pressemitteilung Bayrische Landeszahnärztekammer

Mi. 12. August 2009

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MÜNCHEN – Der Vorstand der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) begrüßt und unterstützt die Resolution des Medizinischen Fakultätentages, in der die Einführung von Bachelor/Master-Strukturen in der medizinischen und zahnmedizinischen Ausbildung abgelehnt wird. Dass ein Bachelor nach sechssemestrigem Studium bereits in die zahnmedizinische Behandlung einsteigen könne, sei schon aus Gründen des Patientenschutzes undenkbar.

Die zahnärztliche Grundausbildung umfasst nach Art. 34 Abs. 2 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen mindestens fünf Jahre theoretischen und praktischen Unterricht auf Vollzeitbasis. Damit gewährleistet die zahnärztliche Grundausbildung, dass die künftigen Zahnärzte angemessene Kenntnisse in den Wissenschaften erwerben, auf denen die Zahnheilkunde beruht. Dazu zählen ebenso Kenntnisse des Körperbaus, der Funktionen und des Verhaltens des gesunden und des kranken Menschen sowie des Einflusses der natürlichen und sozialen Umwelt auf die Gesundheit des Menschen.

Die universitäre Ausbildung in der Zahnmedizin vermittelt weiterhin Kenntnisse der Struktur und der Funktion der Zähne, des Mundes, des Kiefers und der dazugehörigen Gewebe, jeweils in gesundem und in krankem Zustand, sowie ihren Einfluss auf die allgemeine Gesundheit und das allgemeine physische und soziale Wohlbefinden des Patienten unter dem Gesichtspunkt der Verhütung und Vorbeugung, der Diagnose und Therapie. Voraussetzung einer akademischen Ausbildung ist nach der Europäischen Berufsanerkennungs-Richtlinie eine angemessene klinische Erfahrung unter entsprechender Leitung, Art. 34 Abs. 3 Richtlinie 2005/36/EG.

Nur im Rahmen einer solchen akademischen Ausbildung werden die erforderlichen Fähigkeiten zur Ausübung des Berufes als Zahnarzt vermittelt. In diesem Zusammenhang fordert die Bayerische Landeszahnärztekammer als Berufsvertretung von mehr als 14 000 Zahnärztinnen und Zahnärzten dringend, die vorliegende Neufassung der Approbationsordnung für Zahnärzte sofort und in ihrer jetzt verabschiedeten Fassung in Kraft zu setzen, um dem Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung an den Universitäten zu genügen. Gerade vor dem Hintergrund der von der Politik stets beschworenen Notwendigkeit zusätzlicher Investitionen in Forschung und Bildung wäre eine weitere Verzögerung aus fiskalischen Erwägungen nicht hinnehmbar.
 

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