BRÜSSEL - Nach 2006 reiste der BDIZ EDI in Europa erneut mit einer kleinen Delegation aus Repräsentanten der assoziierten Partnerverbände aus Europa und der Dentalindustrie nach Brüssel.
Nach 2006 reiste der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) erneut mit einer kleinen Delegation aus Repräsentanten der assoziierten Partnerverbände aus Europa und der Dentalindustrie nach Brüssel. Ziel war es, den Dialog mit Parlamentariern und Vertretern europäischer Organisationen fortzusetzen. Die Delegation hatte zudem die Möglichkeit, die Mechanismen von EU-Parlament und EU-Kommission hautnah zu erleben.
Wie funktionieren die Entscheidungsstrukturen auf europäischer Ebene? Wie entstehen Richtlinien und Gesetze, die für den Wachstumsmarkt Gesundheit und darüber hinaus für die Zahnärzte in Deutschland und Europa relevant sind? Die Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Dr. Angelika Niebler aus München, gab vertiefende Einblicke in die Arbeit des Parlaments und der einzelnen Ausschüsse im EU-Parlament. Um eine Mehrheit im EU-Parlament zu erreichen, bedürfe es 356 Stimmen der Parlamentarier, die man vorher in den jeweiligen Ausschüssen – 20 Ausschüsse und 24 Sprachen – durch viele Gespräche und Kompromissbereitschaft herbeiführen müsse.
Dr. Alfred Büttner, der Leiter der europäischen Vertretung der Bundeszahnärztekammer, hatte in Abstimmung mit BDIZ EDI-Präsident Christian Berger für die Delegation ein straffes zweitägiges Programm zusammengestellt, das auf die Bedürfnisse der deutschen und europäischen Zahnärzte und der Implantathersteller zugeschnitten war. So beschäftigte sich die BDIZ EDI-Delegation auch mit der Revision der Berufsanerkennungsrichtlinie, mit dem Aktionsplan „Gesundheitsberufe“, mit dem eHealth-Aktionsplan, der Revision der Medizinprodukterichtlinie, mit der EU-Quecksilberstrategie und dem Verordnungsvorschlag Normung.
Die Delegation ließ sich im Gespräch mit Arno Metzler, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe und Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses über die freiberufliche Interessenvertretung in Europa aufklären. Information über das Zusammenspiel der europäischen Institutionen EU-Parlament, EU-Kommission und EU-Rat aus Sicht der ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Brüssel lieferte deren Mitarbeiter für Gesundheitspolitik, Thomas Große.
Einer der Höhepunkte war sicherlich das Zusammentreffen mit Dr. Joachim Wuermeling, Mitglied der Hautgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft und Mitglied im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, der als langjähriger Europa-Abgeordneter und Kenner des europäischen Rechts als Dinner-Speaker über die Entwicklung im Gesundheitssektor sprach und den Binnenmarkt thematisierte.
Dr. Frank Terwey, Präsident der Social Insurance Partners Association (ESIP), lieferte Einblicke in die europäische Gesundheitspolitik aus Sicht der Sozialversicherungsinstitutionen und kündigte eine Verschiebung im Bereich der nationalen Gesundheitssysteme in den Mitgliedstaaten an. Während der öffentliche bzw. staatliche Bereich Zug um Zug mehr Deregulierung erfahren würde, ginge der private Bereich genau den umgekehrten Weg. Strukturreformen seien deshalb notwendig, so Terwey, um einen gesunden Mix zu erreichen.
Interessant war insbesondere für die Repräsentanten der Partnerverbände des BDIZ EDI das Zusammentreffen mit Sara Roda vom Council of European Dentists (CED). Sie stellte die Strukturen und die Arbeit des europäischen Dachverbandes vor, der derzeit von insgesamt 26 europäischen Zahnärztekammern bzw. –verbänden getragen wird. Ziele des CED sind die Interessenvertretung der Zahnärzteschaft in der EU und der direkte Kontakt zur EU-Kommission, beispielsweise zur Berufsanerkennungsrichtlinie, Medizinprodukterichtlinie und zur Amalgam-Thematik. Die Vertreter der Dentalindustrie interessierten sich insbesondere für die Themen rund um Binnenmarkt und Medizinprodukterichtlinie.
Der BDIZ EDI bringt sich regelmäßig in den Prozess um Dienstleistungsfreiheit, um Deregulierung im Bereich der Zahnärzteschaft für einen marktorientierten Wettbewerb der Gesundheitsberufe im europäischen Binnenmarkt ein. Stichwort: EU-Dienstleistungsrichtlinie – dazu hatte sich der BDIZ EDI 2007 mit einer eigenen Stellungnahme an die EU-Kommission im Konsultationsprozess zu Wort gemeldet (im Internet: www.bdizedi.org / BDIZ EDI / Europa) oder direkt unter http://www.bdiz.de/service/oav10/artikel.asp?lnr=429).
Einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu mehr Freizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit hat das EU-Parlament sicherlich mit der Richtlinie zur „Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung“ zurückgelegt. BDIZ EDI-Präsident Christian Berger thematisierte in den Gesprächen die Kernbotschaft, die da lautet: Patienten dürfen ohne Vorabgenehmigung ihrer Krankenkasse grundsätzlich Gesundheitsdienstleistungen in allen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen und haben dabei einen Anspruch auf Kostenerstattung. Berger: „Was im Ausland möglich ist, sollte auch im Inland möglich sein: Kostenerstattung ohne bürokratische Hemmnisse oder finanzielle Einbußen. Wer es mit Entbürokratisierung ernst meint, sollte sie im Gesundheitswesen beginnen, Damit käme der BDIZ EDI auch dem europäischen Ziel des Verbandes ein Stück weit näher: Implantologie auf hohem Niveau und mit hoher Qualität in einem freien Markt in Europa und ohne die Beschränkungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung.“
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