BONN – Auf Basis eines Arbeitspapiers der Universität Köln liefert die 11. Europäische Konsensuskonferenz (EuCC) unter Federführung des BDIZ EDI ein Update zum Umgang mit kurzen, angulierten und durchmesserreduzierten Implantaten. Der neue 8-seitige Praxisleitfaden beschäftigt sich mit Vorteilen und Grenzen der genannten Implantate und erneuert den Praxisleitfaden aus dem Jahr 2011, bei dem es um deren Praxisreife ging.
Die internationale Expertenrunde verständigte sich für die kurzen Implantate auf eine Länge von ≤ 8 mm bei einem Durchmesser von ≥ 3,75 mm. Ultrakurze Implantate wurden mit < 6 mm definiert. Für durchmesserreduzierte Implantate legte die EuCC einen intraossären Durchmesser von < 3,5 mm fest für die Insertion bei reduzierter Knochenbreite. Implantate mit einem Durchmesser < 2,7 mm werden als sog. Mini-Implantate bezeichnet. Bei letzteren weist die Europäische Konsensuskonferenz darauf hin, dass Mini-Implantate ein höheres Verlustrisiko aufweisen und rät zur Vermeidung von Komplikationen von der Anwendung von kurzen Mini-Implantaten ab.
Die Schlussfolgerung der EuCC: Die Anwendung von kurzen, angulierten oder durchmesserreduzierten Implantaten bei reduziertem Knochenangebot stellt heute, bei Beachtung der spezifischen Behandlungsparameter, eine verlässliche Therapieoption im Vergleich zu den Risiken bei der Anwendung von Implantaten mit Standarddimensionen in Kombination mit augmentativen Verfahren dar. Der implantierende Zahnarzt und der prothetische Behandler müssen eine angemessene Aus- und Fortbildung erhalten haben, um für den jeweiligen Patienten die bestmögliche Therapieform zu wählen.
Im Interview* stellt der Moderator der diesjährigen Europäischen Konsensuskonferenz, Priv.-Doz. Dr. Jörg Neugebauer, Landsberg/Lech, klar, dass bei Anwendung von kurzen und ultrakurzen Implantaten klar sein müsse, dass es sich hier um andere Verankerungsmechanismen handelt als bei den reinen Schraubenimplantaten – sowohl bei der Prothetik als auch im Knochen. BDIZ EDI-Präsident Christian Berger untermauert im gleichen Interview die von der EuCC geforderte „angemessene Aus- und Fortbildung“ des Behandlers: „Es wäre falsch zu glauben, mit kurzen, angulierten oder durchmessereduzierten Implantaten chirurgische Defizite ausgleichen zu können. Solche Implantate sind nicht für Operateure entwickelt worden, die den externen Sinuslift und die Augmentation (noch) nicht beherrschen“.
Der 8-seitige Praxisleitfaden 2016 kann als Broschüre mit umfangreichem Literaturverzeichnis in deutscher bzw. englischer Sprache zum Preis von 2,50 Euro (incl. MwSt., zzgl. Versandkosten) im Online-Shop des BDIZ EDI bestellt werden. Mitglieder erhalten den Leitfaden kostenfrei mit dem nächsten Rundschreiben. Leitfaden und das genannte Interview sind im aktuellen BDIZ EDI konkret, Ausgabe 1/2016, enthalten.
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