Hamburg – Die Techniker Krankenkasse (TK) hat im vergangenen Jahr die zweithöchste Zahl an Behandlungsfehlern bei ihren Versicherten registriert. 6.431-mal haben sich TK-Versicherte 2024 an die Kasse gewandt, weil sie bei sich einen Behandlungsfehler vermuteten, teilte die TK mit. Nur im Vorjahr waren es mit 6.509 Fällen noch geringfügig mehr.
Der TK-Vorstandsvorsitzende Dr. Jens Baas: “Die Bandbreite der geschilderten Vorfälle ist groß: Sie reicht von verwechselten Medikamenten, über die Operation des falschen Körperteils bis hin zu Todesfällen aufgrund von Pflege- und Behandlungsfehlern.”
Chirurgie und Zahnmedizin stellen die meisten Fälle
Mit 34 Prozent der Fälle ist die Chirurgie die Fachrichtung, bei der die Versicherten die meisten Fehler meldeten. Mit Abstand folgt die Zahnmedizin/Kieferorthopädie (18 Prozent). Auf diese beiden Fachrichtungen entfallen damit 52 Prozent der gemeldeten Behandlungsfehler. Es folgen Geburtshilfe/Gynäkologie (9 Prozent), Allgemeinmedizin (7 Prozent), Orthopädie (6 Prozent). Auf Pflegefehler und Augenheilkunde entfallen je 4 Prozent sowie auf die Innere Medizin und Pflegefehler jeweils 3 Prozent der Fälle. Die sonstigen Facharztgruppen kommen auf insgesamt 12 Prozent.
Der Kassenchef erklärt: „Leider gibt es eine erhebliche Dunkelziffer von unentdeckten Fällen. Viele Patientinnen und Patienten trauen sich nicht, ihre Rechte einzufordern.“ Andere wüssten nicht, wie sie so einen Schritt angehen könnten. Die Medizinrechts-Expertinnen und -Experten der TK unterstützen deshalb betroffene Versicherte mit einer speziellen Hotline (Rufnummer 040 460 66 12 140 oder per E-Mail: behandlungsfehler@tk.de) bei der Prüfung und Aufarbeitung ihrer Fälle.
Kasse geht in Vorleistung
Der TK-Behandlungsfehler-Experte Christian Soltau: “Wenn die Patientinnen und Patienten ihre Kasse bei der Aufarbeitung des Behandlungsfehlers einschalten, hat das für sie den Vorteil: Sie können in Ruhe abwarten, ob die Kasse erfolgt hat, und können dann entscheiden, ob sie die Risiken und Belastungen eines Klagewegs beschreiten wollen.” Bei Anhaltspunkten auf einen finanziellen Schaden der Krankenkasse kann die TK auch medizinische Gutachten in Auftrag geben, die die Versicherten später für ihre Zwecke nutzen können. So hat die TK im vergangenen Jahr 2.469 Gutachten beauftragt.
TK fordert Meldepflicht
TK-Chef Baas fordert eine Meldepflicht für Behandlungsfehler von allen medizinischen Einrichtungen. Aktuell würden Fehler nur erfasst, wenn Patientinnen und Patienten sie selbst meldeten. Baas: “Dadurch bleiben viele Fehler unentdeckt und eine systematische Auswertung von Fehlerquellen und Verbesserungen ist unmöglich. Fehler werden bisher noch viel zu oft verschwiegen oder bagatellisiert statt sie als Chance für Verbesserungen zu nutzen. Wir brauchen eine offene Fehlerkultur, um die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern.”
Fehler auch für Verursacherinnen und Verursacher eine Katastrophe
Baas kritisiert auch die langen Verfahren bei Behandlungsfehlern. Der TK-Chef: „Leider nutzen Haftpflichtversicherungen immer wieder die wirtschaftlichen Nöte infolge der Behandlungsfehler aus, um für sie günstige Vergleiche mit den Geschädigten zu schließen.“ Beispielsweise prozessiere die TK in ihrem ältesten Behandlungsfehlerfall bereits seit 2008 vor den Gerichten und ein Ende sei derzeit nicht absehbar. Baas: „Die betroffene Familie kämpft bereits seit 17 Jahren um ihr Recht. Die Haftpflichtversicherungen setzen hier häufig auf Zeit und hoffen darauf, dass die Behandlungsfehler-Opfer irgendwann aufgeben. Es wird höchste Zeit, dass der Rechtsstaat die Interessen der Opfer stärker in den Blick nimmt und die Verfahren beschleunigt.“
Datenschutz behindert teilweise bessere Aufklärung
Baas kritisiert zudem die strengen Datenschutzauflagen, die teilweise einer besseren Aufklärung über das Thema im Wege stehen. Die Versicherten wünschten sich eine aktive Unterstützung bei Behandlungsfehlern. Baas: „Theoretisch könnten Krankenkassen anhand von Datenanalysen mögliche Behandlungsfehler erkennen und ihre Kunden darüber informieren. Derzeit dürfen wir aber, selbst wenn wir klare Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler haben, die Betroffenen nicht kontaktieren und sie darauf hinweisen. Der Datenschutz steht uns hier leider im Weg. Deswegen ist es umso wichtiger, dass Versicherte Gebrauch von den Hilfsangeboten ihrer Krankenkasse machen.“
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