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SCHWERIN - Aus aktuellem Anlass und da bereits die ersten Anfragen aus der Kollegenschaft kommen, möchte die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern über den Umgang hinsichtlich des Empfangens und der Eingliederung von Zahnersatz, der in China gefertigt und nach Deutschland importiert wurde, informieren.
Das RKI schreibt dazu Folgendes: „Bei Coronaviren, die respiratorische Erkrankungen verursachen können, erfolgt die Übertragung primär über Sekrete des Respirationstraktes. Gelangen diese infektiösen Sekrete an die Hände, die dann beispielsweise das Gesicht berühren, ist es möglich, dass auch auf diese Weise eine Übertragung stattfindet. Deshalb ist eine gute Händehygiene wichtiger Teil der Prävention. Hingegen ist eine Übertragung über unbelebte Oberflächen bisher nicht dokumentiert. Eine Infektion mit dem 2019-nCoV über Oberflächen, die nicht zur direkten Umgebung eines symptomatischen Patienten gehören, wie z.B. importierte Waren, Postsendungen oder Gepäck, erscheint daher unwahrscheinlich. Generell ist das gründliche Händewaschen, wie es von der BzGA empfohlen wird, ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Hygiene und kann vor einer Vielzahl weiterer Infektionen wie z.B. Magen-Darm Erkrankungen schützen.
Unabhängig davon hat das Robert Koch-Institut keine Aufgaben im Bereich der Bewertung von Lebensmitteln oder Gegenständen. Fragen zu dem Thema gehören in den Zuständigkeitsbereich des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), für das Thema Arbeitsschutz ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verantwortlich. Stand: 01.02.2020“
Die Frage, welche Mittel bei Desinfektionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus (2019-nCoV) geeignet sind, beantwortet das RKI wie folgt: „Zur chemischen Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich "begrenzt viruzid" (wirksam gegen behüllte Viren), "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid" anzuwenden. Informationen zur Desinfektion bei Viren sind in der entsprechenden Stellungnahme des Arbeitskreises Viruzide beim RKI enthalten. Geeignete Mittel enthalten die Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren (RKI-Liste) und die Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste). Bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen ist die RKIListe heranzuziehen. Stand: 24.01.2020“
Das BfR hat unter unter Aktuelles eine entsprechende Mitteilung veröffentlicht und Informationen des BAuA sind hier zu finden.
Übereinstimmend wird das Risiko einer Virusübertragung über Gegenstände als gering eingeschätzt. Derzeit sind also keine besonderen oder zusätzlichen Maßnahmen zu ergreifen. Dennoch möchte die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern aus diesem Anlass noch einmal gesondert auf die gründliche Desinfektion des Zahnersatzes vor Eingliederung sowie die Einhaltung der Maßnahmen zum Infektionsschutz, insbesondere der Empfehlungen zur Händehygiene hinweisen.
Stichworte:
Fr. 19. Juli 2024
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