BERLIN – Bereits seit Jahren setzen sich KBV und KZBV mit zahlreichen Projekten und Initiativen dafür ein, dass insbesondere ältere Menschen, Pflegebedürftige und Patienten mit einem Handicap die Praxis ihres Zahnarztes so leicht wie möglich aufsuchen können. Das Fördermerkmal "Barrierefreiheit" soll auch von Zahnärzten als Finanzierungsgrundlage genutzt werden können.
"Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan 2.0 die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte dabei unterstützen will, ihre Praxen möglichst barrierearm zu gestalten", erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Dienstag in Berlin.
"Für möglichst alle Menschen einen gleichberechtigten, flächendeckenden und wohnortnahen Zugang zur gesundheitlichen Versorgung zu gewährleisten, betrachten wir als standespolitische Verpflichtung. Angesichts erheblicher Kosten – insbesondere beim barrierearmen Aus- und Umbau so genannter Bestandspraxenbedarf es allerdings konkreter finanzieller Unterstützung, damit Zahnärzte und Ärzte dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gerecht werden können. Dieses gemeinsame Anliegen von KBV und KZBV wurde nun im Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgegriffen. Für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort ist das ein ganz wichtiges Signal", sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).
Bereits seit Jahren setzen sich KBV und KZBV mit zahlreichen Projekten und Initiativen dafür ein, dass insbesondere ältere Menschen, Pflegebedürftige und Patienten mit einem Handicap die Praxis ihres Arztes oder Zahnarztes so leicht wie möglich aufsuchen können. "So haben wir zum Beispiel im vergangenen Jahr das Qualitätszirkel-Modul "Barrieren identifizieren – auf dem Weg zur barrierearmen Praxis" ins Leben gerufen", erläuterte der Vorstand der KBV, Dipl.-Med. Regina Feldmann.
Ein barrierearmer Aus- oder Umbau gerade von Bestandspraxen nach den gültigen Bauvorschriften ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden, die durch die ärztliche und zahnärztliche Vergütung in keiner Weise gedeckt sind. Dies belegen unter anderem Gutachten, die das Architektur- und Ingenieurbüro Opper für die KBV und die KZBV erstellt hat. Darin wurden – je nach Lage, Stockwerk, Alter und technischer Ausstattung – notwendige Investitionen kalkuliert, die mitunter im sechsstelligen Bereich liegen. Der Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans sieht daher unter anderem vor, dass das Fördermerkmal "Barrierefreiheit" innerhalb vorhandener Förderprogramme – etwa von der Bankengruppe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – so ausgestaltet werden soll, dass diese auch von Ärzten und Zahnärzten als konkrete Finanzierungsgrundlage genutzt werden können.
Angesichts von aktuell mehr als sieben Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung in Deutschland, etwa 3,5 Millionen Pflegebedürftige bis zum Jahr 2030 und einer zunehmend alternden Gesellschaft sprechen sich KBV und KZBV für einen engen Schulterschluss mit der Politik aus, um im Interesse der betroffenen Patienten den schnellen und umfassenden Ausbau einer barrierearmen Versorgung weiter voran zu bringen.
Die Broschüre "Barrieren abbauen - Ideen und Vorschläge für Ihre Praxis" der KBV kann hier heruntergeladen werden. Zudem haben ärztliche und zahnärztliche Institutionen zu dem Thema anlässlich einer gemeinsamen Tagung im Jahr 2013 eine Dokumentation herausgegeben.
Die KZBV-Anwendung "Virtueller Rundgang durch eine barrierearme Zahnarztpraxis" kann unter rundgang.kzbv.de abgerufen werden. Darüber hinaus hat die KZBV auf ihrer Website eine Checkliste für die barrierearme Ausgestaltung einer Praxis veröffentlicht. Mit der KZBV-App "Zahnarztsuche" können Patienten mit dem Kriterium "Barrierearmut/Barrierefreiheit" die Praxis ihrer Wahl finden.
Quelle: KZBV
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