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GOZ-Novellierung in der letzten Runde

BZÄK

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Do. 3. November 2011

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BERLIN - Das Plenum des Bundesrates wird sich laut seiner offiziellen Tagesordnung am 4. November 2011 mit der GOZ-Novelle befassen. Mit einer gemeinsamen Stellungnahme appellierten jetzt BZÄK, KZBV und die DGZMK an Bundesregierung und Bundesrat, sich bei den Beratungen zur GOZ-Novelle nicht nur von fiskal- und parteipolitischen Vorgaben leiten zu lassen.

Das Plenum des Bundesrates wird sich laut seiner offiziellen Tagesordnung am 04. November 2011 mit der GOZ-Novelle befassen. Um noch einmal Nachbesserungen zu erreichen, hatte die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) u. a. die Gesundheitsreferenten der Bundesländer am 12. Oktober 2011 in die BZÄK zu einem Informationsgespräch eingeladen und am 24. Oktober 2011 ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses des Bundesrates, Georg Weisweiler (FDP), geführt.

BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel, Dr. Hans Joachim Lellig, Vizepräsident der Ärztekammer des Saarlandes, Vorsitzender der Abt. Zahnärzte, der Geschäftsführer der Kammer, Ass. jur. Bernhard Kuntz, und der stellv. Hauptgeschäftsführer der BZÄK, RA René Krouský, begründeten dem Minister für Gesundheit und Verbraucherschutz des Saarlandes und den für die GOZ zuständigen Mitarbeitern die Nachbesserungsforderungen am GOZ-Entwurf des Bundeskabinetts. Die Forderung nach einer Punktwertanpassung der GOZ an den der GOÄ stieß dort auf Zustimmung. Der entsprechende Antrag des Freistaates Bayern im Gesundheitsausschuss des Bundesrates sei nur denkbar knapp nicht angenommen worden. Auch Vertreter der sog. A-Länder hätten sich für die Argumentation der BZÄK offen gezeigt. Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veranschlagten Mehrausgaben von ca. 250 Mio. Euro hätten aber letztlich den Ausschlag für die Nichtannahme des Antrags vor allem im Finanzausschuss gegeben.

Nachdrücklich kritisierte Engel den vom Finanzausschuss eingebrachten Vorschlag zur Einführung eines neuen § 12 GOZ. Unter dem Punkt „Überprüfung“ würde sich nicht das Ziel verbergen, dem § 15 Zahnheilkundegesetz gerecht zu werden. Durch die Fixierung auf die „Auswirkungen“ der GOZ-Novelle würde eine Budgetierung geschaffen, deren Einhaltung folgend überprüft werden solle. Kostenentwicklungen und Interessenabwägung blieben völlig außen vor. Jegliche wissenschaftliche Weiterentwicklung müssten somit von den Zahnärzten aus der eigenen Tasche finanziert werden.

In den Ländern wird die Entscheidung über den Antrag des Finanzausschusses in den einzelnen Landeskabinetten getroffen, der Stellenwert der Finanzseite ist erheblich. So wurde u. a. ein Antrag des Landes Sachsen im Gesundheitsausschuss auf „jährliche Überprüfung des Punktwertes“ nicht angenommen, weil damit ein Präjudiz für die Gebührenordnungen anderer Freier Berufe geschaffen worden wäre.

Mit einer gemeinsamen Stellungnahme appellierten BZÄK, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) am 17. Oktober 2011 an Bundesregierung und Bundesrat, sich bei den Beratungen zur GOZ-Novelle nicht nur von fiskal- und parteipolitischen Vorgaben leiten zu lassen.

http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/gebuehrenordnung_stellungn_bzaek_kzbv_dgzmk.pdf

Mit den darin aufgestellten vier Kernforderungen forderten die drei Organisationen, dass Bund und Länder eine moderne GOZ auf den Weg bringen sollten. Für eine zahnmedizinische Versorgung auf höchstem Niveau, auf die Bürgerinnen und Bürger eines modernen Industrielands wie Deutschland einen Anspruch haben.
 

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