MÜNSTER – vdek stimmt Schiedsspruch zu
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung WestfalenLippe (KZVWL) hat die erfreuliche Nachricht erhalten, dass der Verband der Ersatzkassen (vdek) kein Rechtsmittel gegen den Schiedsspruch des Landesschiedsamtes für die vertragszahnärztliche Versorgung einlegen wird. Der Schiedsspruch für das Jahr 2018 vom 14.12.2018 bewirkt für die Vertragszahnärzte in Westfalen-Lippe eine Steigerung der Punktwerte und der Gesamtvergütung um 2,97 Prozent. Das Angebot des vdek hatte sich zuvor auf nur 1,81 Prozent belaufen. Dies war für die KZVWL nicht akzeptabel und sie hatte darum nach den gescheiterten Verhandlungen das Schiedsamt angerufen.
„Zum einen freuen wir uns über dieses gute Honorarergebnis für unsere Mitglieder, dies ist letztlich eine Bestätigung unserer Strategie. Zum anderen begrüßen wir sehr, dass die Landesvertretung des vdek damit auch ein klares Signal in Richtung einer Fortsetzung der Vertragspartnerschaft in der Selbstverwaltung setzt.“, freut sich der Vorstandsvorsitzende der KZVWL Dr. Holger Seib.
Die KZVWL wird nun die abschließenden Modalitäten mit dem vdek abstimmen. Die Mitglieder der KZVWL können demnach kurzfristig mit einer Nachvergütung rechnen.
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