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Unseriöse Internetportale werben um Zahnärzte

Stiftung Gesundheit/Dental Tribune-Redaktion

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Di. 14. September 2010

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HAMBURG – Wie die Stiftung Gesundheit berichtet, melden sich Web-Portale mit unseriösen Angeboten bei Ärzten und Zahnärzten. Eine Checkliste hilft, dubiose Angebote zu erkennen.

Ärzte und Zahnärzte erhalten derzeit dubiose Angebote per Post, sich in Internetportale einzutragen. Die neue Vorgehensweise ist offenbar, unseriöser Anbieter ihre Angebote an der Aufmachung etablierter Marken anlehnen – etwa durch die Kombination bekannter Internet-Adressen mit der Endung .net oder Zusätze wie „-online“, „-Deutsche-„ u.a.m. Vorliegende Angebote enthalten keine sinnhafte Leistung, und die oft hohen Entgelte stecken im Kleingedruckten.

Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, rät daher, die Angebote genau zu prüfen: „Ist es ein Trittbrettfahrer, der mit einer .net-Domain sich an bewährte Anbieter anlehnt? Dann Finger weg. Ärzte sollten prüfen, welche Leistung tatsächlich dahinter steckt. Nutzen bringen nur die Verzeichnisse, die erkennbar von großen Partnern vielfach genutzt werden.“

Vor etwa einem Jahr veröffentlichte die Stiftung Gesundheit eine Checkliste, die den Ärzten und Zahnärzten helfen soll, seriöse von dubiosen Angeboten zu unterscheiden.

  • Ist das Verzeichnis tatsächlich verfügbar? Hat es ausreichend Inhalte?
  • Wie weit ist das Verzeichnis verbreitet? Hat es seriöse Partner?
  • Datenschutz: Sind die Adressdaten der Ärzte im Netz gegen automatisiertes Abgreifen von Spammern geschützt?
  • Wirbt der Verzeichnisbetreiber womöglich sogar eine Seite weiter mit dem Verkauf der Adresse (Adress-Broking)?
  • Spricht das Verzeichnis die gewünschte Patientenschaft an oder ist es vorwiegend bei Boulevardmedien verlinkt?
  • Führt das Angebot womöglich in wenigen Klicks zu zweifelhaften Angeboten wie z. B. Auktionen von Billig-Zahnersatz?
  • Sind für Patienten dienliche Informationen enthalten (Therapieschwerpunkte, Telefon, Fax, E-Mail, Sprechzeiten, Anfahrt)?
  • Sind kostenlose und kostenpflichtige Bestandteile klar gekennzeichnet?
  • Bei kostenpflichtigem Angebot: Ist das Preis-Leistungs-Verhältnis plausibel?
  • Wie lang ist die Vertragsbindung bzw. Kündigungsfrist?

Die Stiftung Gesundheit hat in der Vergangenheit die Versender unseriöser Eintrags-Offerten erfolgreich verklagt und zugunsten von rund 500 Ärzten die Erstattung von unrechtmäßig erhobenen Gebühren gerichtlich durchgesetzt.

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