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LEIPZIG – Unterscheiden sich die Kassenumsätze mit knapp 210.000 Euro im Westen und 195.000 Euro im Osten weniger als zehn Prozent, erzielten die westdeutschen niedergelassenen Zahnärzte durchschnittlich nahezu doppelt so hohe Einnahmen außerhalb des KZV-Bereichs (West: 240.000 Euro privat, Ost: 125.000 Euro privat je Praxisinhaber).
Bundesweit erwirtschaften die Zahnärzte in ihren Praxen bereits seit 2012 mehr Umsatz als Privateinnahmen, als sie im Rahmen ihrer Kassentätigkeit erwirtschaften. Lag man beim Kassenanteil 2012 bei 48,4 Prozent, so beträgt er 2014 nur noch knapp über 45 Prozent. Unterscheiden sich die Kassenumsätze mit knapp 210.000 Euro im Westen und 195.000 Euro im Osten weniger als zehn Prozent, erzielten die westdeutschen niedergelassenen Zahnärzte durchschnittlich nahezu doppelt so hohe Einnahmen außerhalb des KZV-Bereichs (West: 240.000 Euro privat, Ost: 125.000 Euro privat je Praxisinhaber).
Die dargestellten Unterschiede dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, so die BZÄK im Statistischen Jahrbuch 2014/15, dass auch innerhalb der beiden Regionen – insbesondere innerhalb der westlichen Bundesländer – eine deutliche Streuung des Einnahmenüberschusses vorliegt. So erwirtschaften 25 Prozent der westdeutschen Zahnärzte in eigener Praxis einen Einnahmenüberschuss über 250.000 Euro, im Osten waren es nur zehn Prozent der Praxen.
Die Prognos AG kalkuliert unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten im Auftrag der Bundeszahnärztekammer regelmäßig den zur Kostendeckung notwendigen Jahresumsatz einer Modellpraxis. Dabei handelt es sich um eine neugegründete, fremdfinanzierte Praxis mit zwei Behandlungszimmern bzw. -Stühlen, ohne Praxislabor und ohne angestellten Zahnarzt. Unter Berücksichtigung des kalkulatorischen Unternehmerlohns ergibt sich auf Basis von Werten der Jahre 2013–2015 ein notwendiger Jahresumsatz von 392.311 Euro.
Wird von gut 213 effektiven Arbeitstagen (ohne Urlaubs- und Krankheitstage) und einer durchschnittlichen wöchentlichen Behandlungszeit von 34,6 Stunden ausgegangen, liegt der Kostensatz einer Behandlungsstunde bei gut 260 Euro. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Investitionen für digitales Röntgen separat abgerechnet werden.
In Zahnarztpraxen Tätige
Das Städtische Bundesamt führt eine Gesundheitspersonalrechnung durch. Laut aktuellster Erhebung waren 2013 neben den 53.459 niedergelassenen Zahnärzten – unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses – knapp 317.000 weitere Personen in Zahnarztpraxen tätig. Mit 203.000 Personen (darunter etwa 31.000 Auszubildenden und 24.000 Personen, die eine Aufstiegsfortbildung absolviert haben) stellten die Zahnmedizinischen Fachangestellten die mit Abstand größte Berufsgruppe dar. Insgesamt rund 14.000 Personen waren als Zahntechniker oder in sonstigen Laborberufen in einer Zahnarztpraxis angestellt: auf jeden ambulant tätigen Zahnarzt kamen insgesamt durchschnittlich weitere 4,5 Beschäftigte.
Die KZBV schätzt darüber hinaus, dass sich ca. 100.000 weitere Arbeitsplätze im direkten wirtschaftlichen Umfeld der Zahnarztpraxen (in gewerblichen Labors, im Dentalhandel und in der Dentalindustrie sowie in zahnärztlichen Körperschaften) befanden.
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