BERLIN - Die Koordinierungskonferenz aller GOZ-Referenten, welche am 25. März 2010 in Berlin stattfand, hat das von der Prognos AG zur Honorarordnung der Zahnärzte (HOZ) erstellte Gutachten „Bewertung einer Honorarordnung der Zahnärzte (HOZ) – Kalkulation auf der Basis betriebswirtschaftlicher Grundsätze“ bestätigt. Dieses Gutachten war im Rahmen der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) im November 2009 kontrovers diskutiert und teils in Frage gestellt worden.
Wörtlich trafen die GOZ-Referenten einstimmig folgende Feststellung: „Das zur Leistungsbewertung der Leistungen der HOZ erstellte Gutachten der Prognos AG wird bestätigt. Die auf der Bundesversammlung 2009 dagegen erhobenen Behauptungen sind nicht geeignet, die Ergebnisse in Frage zu stellen. Die Behauptungen sind betriebswirtschaftlich falsch und inkonsistent.“ Zwischenzeitlich konnte der GOZ-Senat in ausführlichen Gesprächen selbst schärfste Kritiker von der Richtigkeit der Prognos-Berechnungen überzeugen.
Parallel zur Koordinierungskonferenz fand die 32. Sitzung des Deutschen Bundestages statt. Hier wurden von MdB, Dr. Rolf Koschorrek, neben den Aspekten: Approbationsordnung, Sicherung der ärztlichen Versorgung, Aufbau telematischer Infrastruktur und Angleichung der ZÄ-Honorare zwischen Ost und West, erstmals die Frage der Gebührenordnung für Zahnärzte eingebracht und diskutiert.
Das Plenarprotokoll der 32. Sitzung des Deutschen Bundestages steht unter: http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/17032.pdf zum download bereit.
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