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KZVN: Ambulante Zahnheilkunde in Bussen ist rechtlich nicht möglich

Nach Ansicht der KZVN ist eine ambulante Zahnheilkunde in Bussen rechtlich nicht möglich und tatsächlich nicht notwendig. © am – stock.adobe.com
Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen

Do. 21. Februar 2019

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HANNOVER – In einer Absichtserklärung hat die Firma „zahneins GmbH“ in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn „DB“ angekündigt, in angeblich unterversorgten Gebieten in Niedersachsen und Bayern Busse einsetzen zu wollen, in denen ambulante Zahnheilkunde betrieben wird.

Eine Einbindung von „Bussen“ in das GKV-System sieht die Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) nicht vor. Daneben zeichnet sich nahezu jeder Planungsbereich der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN) durch eine Idealversorgung aus. Nach aktuellem Stand weisen die Planungsbereiche in Niedersachsen an keiner Stelle eine Unterversorgung auf; denn diese wäre erst bei einem Prozentsatz unterhalb von 50 % gegeben.

Der gesetzliche Rahmen ist zu beachten

Zum Schutz der Patientinnen und Patienten und zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung müssen gesetzliche Vorgaben beachtet werden. Demnach können vertragszahnärztliche Leistungen – also Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen – nur von Praxen erbracht werden, die für einen konkreten Vertragszahnarztsitz zugelassen oder ermächtigt sind. Ohne einen zulassungsrechtlichen Status, der sich aus § 95 SGB V in Verbindung mit der Zahnärzte-ZV ergibt, dürfen keine Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht und abgerechnet werden. Zwar sind bei Bedarf Hausbesuche und seit einiger Zeit auch die „aufsuchende Betreuung“, beispielsweise in Pflegeheimen möglich, aber auch diese vertragszahnärztlichen Leistungen können nur durch zugelassene Praxen erbracht werden. Eine ortsungebundene vertragszahnärztliche Tätigkeit in Bussen oder Bahnen ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Die Prüfung, ob die gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden, hat der Gesetzgeber in § 95 Abs. 3 Satz 4 SGB V der Kassenzahnärztlichen Vereinigung auferlegt.

Dass die „zahneins GmbH“ ohne vorherige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Körperschaften an die Öffentlichkeit gegangen ist, legt den Gedanken an eine werbemäßige Überrumpelungstaktik für das Projekt nahe. Hinter der „zahneins-Gruppe“ steht die „Deister-Süntel-Klinik“, die wiederum im Bereich der KZVN unter ihrer Trägerschaft vier Medizinische Versorgungszentren betreibt.

Sorge um die Versorgung scheint vorgeschoben

Der Vorsitzende der KZVN, Dr. Thomas Nels, vermutet daher: „Der Zeitpunkt der Veröffentlichung deutet unseres Erachtens darauf hin, dass es eher darum geht, zu verhindern, dass die bislang gesetzlich eingeräumte Bevorteilung von Medizinischen Versorgungszentren gegenüber den Vertragszahnärzten und Vertragszahnärztinnen nicht durch die bevorstehende Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes rückgängig gemacht oder eingeschränkt wird.“

Ebenso naheliegend sei der Gedanke, so Nels weiter, dass die „zahneins GmbH“ auf diese Weise versuche, den Wirkungsbereich der Zahnmedizinischen Versorgungszentren zu erweitern. Und dass es dabei nicht primär um den ländlichen Bereich geht, ist einer Pressemeldung der „DB“ zu entnehmen, in der es heißt: „Unter der Marke DB Medibus bündelt DB Regio Bus diverse Leistungen der Gesundheitsmobilität, um den Zugang zur medizinischen Infrastruktur zu verbessern – in ländlichen Gebieten und auch in Städten“.

Problematisch erscheint auch die Einhaltung geltender Röntgenvorschriften und der Hygiene-richtlinien die kaum in einem über Land fahrenden Bus sicherzustellen sind. Gerade mit Blick auf die zahnärztliche Versorgung im ländlichen Bereich hat die Vertreterversammlung der KZVN Ende letzten Jahres eine Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes beschlossen, um die Niederlassung junger Zahnärztinnen und Zahnärzte im ländlichen Bereich finanziell sicherer und attraktiver zu machen.

Es besteht keinerlei Notwendigkeit, die zahnärztliche Versorgung durch Busse der Deutschen Bahn „sicherstellen“ zu wollen. Der Sicherstellungsauftag liegt ausschließlich bei der KZVN.

Abschließend noch ein Hinweis der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung: „Ende September 2018 befanden sich rund 81 Prozent der zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren in Deutschland in städtischen und lediglich etwa 19 Prozent in ländlichen Gebieten.“

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