ERFURT – Die Thüringer Zahnärzte fordern von der neuen Landesregierung einen schnellen Bürokratieabbau zur Entlastung ihrer Zahnarztpraxen. Dies beschloss kürzlich die Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer Thüringen. Sie ist das Parlament und höchste Entscheidungsgremium der 2.600 Zahnärzte im Freistaat.
Dr. Andreas Wagner, Präsident der Landeszahnärztekammer, appelliert an die Landesregierung: „Nutzen Sie die bewährten Kompetenzen in unserer zahnärztlichen Selbstverwaltung, anstatt neue, kostenintensive und oftmals praxisferne Parallelstrukturen zu schaffen!
Einerseits betonen alle politischen Parteien stets den hohen Wert unserer Freiberuflichkeit und Selbstverantwortung für die sichere medizinische Versorgung der Menschen. Andererseits aber wurden wir Zahnärzte in den letzten Jahren von einer Vielzahl reglementierender, bürokratischer und einschränkender Maßnahmen, Richtlinien und Gesetze überzogen“, so Dr. Wagner weiter.
Ein Beispiel für die Mehrbelastung der Zahnarztpraxen ist die mehrfache Überprüfung zur Einhaltung der Hygienevorschriften. Sie wird in Thüringen sowohl durch die kommunalen Gesundheitsämter als auch durch das Landesamt für Verbraucherschutz unabhängig voneinander durchgeführt. „Eine Zahnarztpraxis kann also in kurzem Abstand durch mehrere staatliche Stellen kontrolliert werden“, sagt Dr. Wagner. „Das verlangt unnötig Aufwand und Zeit, die uns für die Behandlung unserer Patienten fehlen. Den Staat wiederum kosten uneffektive Strukturen zusätzliches Geld.“
„Wir wollen staatliche Strukturen, Reglementierungen und Überwachungen auf ein Mindestmaß begrenzen und Doppelstrukturen vermeiden“, sagt der 60-jährige Zahnarzt aus Erfurt. Er verweist auf die bereits vorhandenen umfangreichen Fachkompetenzen der Landeszahnärztekammer Thüringen zur Hygieneüberwachung und Qualitätssicherung in den Praxen, die eine praxisnähere und kostengünstigere Kontrolle der Zahnärzte ermöglichen.
Als gesetzliche Selbstverwaltung der Thüringer Zahnärzte trägt die Landeszahnärztekammer nicht nur Verantwortung für die eigenen Mitglieder, sondern auch für die Patienten. Sie kann im staatlichen Auftrag hoheitliche Aufgaben übernehmen und dadurch ein teures, kompetenzfernes Handeln mehrerer Behörden gleichzeitig vermeiden. Trotz verbindlicher Vorschriften für alle Praxisinhaber kann damit eine Entlastung von bürokratischem Aufwand erzielt werden.
Weitere Informationen unter www.lzkth.de.
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