Dresden – Der Sächsische Landtag hat am 3. Dezember 2025 das Sächsische Landzahnarztgesetz mit deutlicher Mehrheit ohne Gegenstimmen verabschiedet. Grundlage war ein Ende September gemeinsam eingereichter Antrag der Fraktionen CDU, BSW und SPD – mit dem Ziel, die zahnärztliche Versorgung im Freistaat bedarfsgerecht und zukunftsfähig zu gestalten. Seit langem hatten sich die zahnärztlichen Körperschaften gemeinsam für eine Landzahnarztquote eingesetzt.
Sächsische Zahnärzteschaft begrüßt den Schritt in die richtige Richtung
Dr. med. Holger Weißig, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen (KZVS) betont: „Wir danken allen Entscheidungsträgern und Mitwirkenden für ihre konstruktive Zusammenarbeit und die zügige Umsetzung dieses notwendigen Gesetzes. Wenn Politik und zahnärztliche Selbstverwaltung eng kooperieren und sich für ein gemeinsames Ziel stark machen, kann ein gutes Resultat zustande kommen.“
Der Präsident der Landeszahnärztekammer Sachsen Dr. med. Thomas Breyer ergänzt: „Das Landzahnarztgesetz ist ein erster wichtiger Schritt. Nun kommt es darauf an, weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel ein Landesstipendienprogramm zur schnelleren und unbürokratischen Unterstützung von Zahnmedizin-Studierenden, auf den Weg zu bringen.“
Das Landzahnarztgesetz regelt den Zugang zum Studium der Zahnmedizin für einen kleinen Teil der Bewerber durch eine Vorabquote – die sogenannte Landzahnarztquote – sowie ein zweistufiges Vergabeverfahren. Damit schafft der Freistaat Sachsen eine Chance für jene, bei denen der Numerus Clausus nicht ausreicht. Das Auswahlverfahren berücksichtigt neben der Abiturnote zusätzliche nachgewiesene Qualifikationen, die für das Zahnmedizinstudium sowie die Berufsausübung von Bedeutung sind.
Ab dem Wintersemester 2026/27 werden somit jährlich acht von insgesamt 109 Studienplätzen an den beiden Universitätsstandorten Dresden und Leipzig über die Landzahnarztquote vergeben. Bewerber, die sich für diese Plätze qualifizieren, verpflichten sich, nach ihrem Abschluss für zehn Jahre in unterversorgten Regionen und in Gebieten mit besonderem lokalem Versorgungsbedarf vertragszahnärztlich tätig zu werden.
Aus Sicht der Zahnärzteschaft bedarf es – neben dem Gesetz – zwingend weiterer Anstrengungen aller Beteiligten. Beispielsweise startet die Universität Leipzig unter der Leitung von Studiendekan für Zahnmedizin Prof. Dr. Dr. Till Köhne in Kooperation mit der KZVS im Sommersemester 2026 die „Leipziger Praxisstart Initiative Zahnmedizin“ (LEIPIZ). Ziel ist es, den teilnehmenden Studierenden möglichst früh Einblicke in die zahnärztliche Versorgung – insbesondere im ländlichen Raum – zu ermöglichen, sie praxisnah auszubilden und langfristig für eine Tätigkeit auf dem Land zu begeistern.
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