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Nutzen: zweifelhaft

Yoga bei einem Finanzbeamter lernen, der keine Yoga-Ausbildung hat? Der Bundesrechnungshof kritisiert die Präventionskurse, die Gesetzliche Krankenversicherungen anbieten. (Foto: Robert Kneschke)
Anja Worm, DTI

Anja Worm, DTI

Mi. 1. Dezember 2010

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BONN – In seinem Jahresbericht, der Mitte November vorgestellt wurde, kritisiert der Bundesrechnungshof die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) für Präventionskurse.

Im Jahr 2008 gaben die Krankenversicherungen insgesamt 285 Millionen Euro für Präventionskurse aus, die rund 2 Millionen Versicherte in Anspruch nahmen. In seinem Jahresbericht 2010 bemängelt der Bundesrechnungshof, dass die Qualität und der Nutzen der Kurse fragwürdig seien, wenn ihre Kurse nicht den Anforderungen genüge.

Der GKV-Spitzenverband hat laut der Prüfbehörde einen Leitfaden herausgegeben, in denen Qualitätskriterien und Handlungsfelder genannt werden. Ein Kriterium sei die fachliche Ausbildung, die bei Krankenkassenkursen zum Teil nicht gegeben war. So etwa bei Yoga-Schulungen. Einige Leiter hätten „ihre Zusatzqualifikationen als Yoga-Lehrer nicht abgeschlossen“. Aber auch weitaus drastischere Fälle zählt der Bundesrechnungshof in seinem Bericht auf: „Ohne entsprechende Zusatzqualifikation leiteten auch Ingenieure oder ein Finanzbeamter Yoga-Kurse.“

Die Rechnungsprüfer bezweifeln auch, dass bestimmte Angebote das Ziel der Präventionskurse – eine gesunde Lebensführung nachhaltig zu entwickeln – erfüllen könnten. Genannt wird etwa das „Aqua Cycling“, bei dem Teilnehmer unter Wasser auf Fahrradergometern trainieren, die Übungen aber zuhause nicht selbstständig fortführen könnten. Einige Krankenkassen würden gar Mitgliedsbeiträge für das Fitnessstudio anteilig bezahlen, obwohl dies ausdrücklich vom Leitfaden des GKV-Spitzenverbandes verboten ist.

Die Problematik scheint den Krankenversichungen nicht unbekannt zu sein. Der Bundesrechnungshof nennt als Grund, der von Versicherungsträgern angegeben wird, dass sie Wettbewerbsnachteile befürchten. Die Prüfbehörde schlägt in ihrem Bericht vor, dass der GKV-Spitzenverband den Leitfaden präziser formulieren sollte. Zudem wird eine zentrale Qualitätssicherungsstelle vorgeschlagen, die über die fachliche Kompetenz zur Prüfung verfügt und die Angebote kontrolliert.

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