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Der Gesetzgeber hat eine Ergänzung des Versorgungsstrukturgesetzes beschlossen, die die zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen verbessern soll. KZBV und BZÄK bewerten den Schritt vorsichtig optimistisch.
Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung gibt es erhebliche Versorgungslücken. Dass die Politik das Problem im Versorgungsstrukturgesetz aufgreift, belegt, dass der Handlungsbedarf anerkannt wird. Allerdings reicht der vor dem Hintergrund begrenzter Finanzmittel geplante Schritt bei weitem nicht aus, die Versorgungssituation der Betroffenen grundsätzlich zu verbessern. „Der Bedarf der Schwächsten in der Gesellschaft kann sich nicht an der Kassenlage orientieren. Hier wird nur der Startpunkt gesetzt. Wir haben mit unserem Konzept ‚Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter‘ aufgezeigt, was noch zu tun ist“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer. Im Gesetz vorgesehen sei im Moment nur eine Einzelmaßnahme – die Aufnahme einer neuen Position für das Aufsuchen von immobilen Patienten in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dietmar Oesterreich, forderte weitergehende Schritte: „Es ist leider nicht allein damit getan, den Zahnarzt zum Patienten zu bringen, wo der Patient nicht zum Zahnarzt kommen kann. Auch Menschen, die nicht selbstständig Mundhygiene betreiben können, brauchen besondere Therapie- und Prophylaxeleistungen.“ Kann ein Patient bei der Behandlung nicht mit dem Zahnarzt zusammenarbeiten, ist der Therapieaufwand wesentlich größer. Diese Punkte sind in dem zahnärztlichen Versorgungskonzept systematisch berücksichtigt und sollten nun schrittweise umgesetzt werden. „Wir haben eine gesellschaftliche Verantwortung für die wachsende Zahl von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Und wir sehen, dass die Gesundheitspolitik sich dieser Verantwortung zu stellen beginnt“, so Oesterreich.
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