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Zähneputzen bei Kindern ab 2019 gesetzlich verankert

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des KiföG wurde Ende Juni in den Landtag eingebracht. © nuzza11 – stock.adobe.com
 MSIG MV Mecklenburg-Vorpommern

MSIG MV Mecklenburg-Vorpommern

Do. 12. Juli 2018

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SCHWERIN – Mit der am 12. Juni von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern beschlossenen Neuregelung des Kindertagesförderungsgesetzes MV (KiföG) wird neben der Elternentlastung für Geschwisterkinder zum 1. Januar 2019 auch die regelmäßige Zahnpflege als wichtiges gesundheitliches Ziel der frühkindlichen Bildung und Erziehung verankert.

„In der Gesundheitserziehung kommt der KiTa neben der Familie eine besondere Bedeutung zu“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese in Schwerin anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Sozialausschusses zum Thema „Zähne putzen in Kitas?!“. Erzieherinnen und Erzieher können nach Ansicht Dreses bei Kindern gesundheitsbewusste Haltungen wecken, mit ihnen das richtige Zähneputzen einüben und ihnen Angst vor dem Zahnarzt nehmen.

Drese: „Mit der Aufnahme einer regelmäßigen Zahnpflege in das KiföG wird der Stellenwert für die Mundhygiene der Kinder im Rahmen der Ziele und Inhalte der frühkindlichen Bildung ausdrücklich hervorgehoben. Die Landesregierung greift damit eine Anregung der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. auf.“

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des KiföG wurde Ende Juni in den Landtag eingebracht.

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