MAINZ – Karies, Parodontitis oder Mundschleimhauterkrankungen – die Mundgesundheit von pflegebedürftigen Menschen ist meist schlechter als die der übrigen Bevölkerung. Zahnärzte und Pflegeheime möchten das ändern.
In Rheinland-Pfalz regeln deshalb aktuell 310 Kooperationsverträge die zahnärztliche Betreuung stationär pflegebedürftiger Patienten. Dies meldet die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Rheinland-Pfalz anlässlich des Tages der Zahngesundheit am 25. September 2023. Der Aktionstag nimmt unter dem Motto „Gesund beginnt im Mund – für alle!“ auch Pflegebedürftige in den Blick.
Ziel der Kooperationsverträge ist es, ältere und pflegebedürftige Patienten in den Heimen zu betreuen, um Zahnerkrankungen zu vermeiden oder um sie frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. "Früher erfolgte die Behandlung in Pflegeheimen meist erst dann, wenn die Patienten akute Schmerzen hatten", erklärt Sanitätsrätin Dr. Kerstin Bienroth, stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZV Rheinland-Pfalz. Mithilfe der Kooperationsverträge wird diese anlassbezogene Behandlung in eine strukturierte, kontinuierliche und damit präventive Betreuung der Pflegebedürftigen überführt. Bienroth: "Schmerzen oder gar Notfälle – soweit wollen wir es gar nicht erst kommen lassen." Hierfür sehen die Kooperationsverträge routinemäßige Eingangsuntersuchungen und weitere regelmäßige Kontrolluntersuchungen sowie die individuelle Anleitung des Pflegepersonals zur Mund- und Zahnersatzpflege beim Patienten vor. "Diese Maßnahmen sollen zu einer besseren Zahn- und Allgemeingesundheit und somit zu mehr Lebensqualität bei den Patienten führen, die sich nicht oder nicht mehr eigenständig um ihre Zahnpflege kümmern oder eine Zahnarztpraxis aufzusuchen können", sagt sie.
Die Zahl an Kooperationsverträgen wächst beständig. Inzwischen werden mit 310 Kooperationsverträgen nahezu zwei Drittel der Pflegeheime (62 Prozent) im Land erreicht.
Kooperationsmöglichkeit seit 2014
Seit 1. April 2014 können Zahnärzte und Pflegeheime Kooperationsverträge schließen. Details regelt eine Umsetzungsempfehlung der KZV Rheinland-Pfalz und der PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz, die verpflichtende Mindestanforderungen und Leistungsinhalte für Kooperationsverträge beschreibt. Die Umsetzungsempfehlung stützt sich auf eine Rahmenvereinbarung, die auf Bundesebene zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen auf Grundlage des § 119b SGB V geschlossen wurde.
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