STUTTGART - Mit Früherkennung und Prävention gegen Karies: Kleinkinder (10. bis 30. Lebensmonat) können durch eine neue Vereinbarung von Barmer GEK und Kassenzahnärztlicher Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW), die ab 01.10.2013 gilt, von den Zahnärzten optimal betreut werden. Bisher können Kleinkinder erstmalig ab dem 30. Lebensmonat eine zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung in Anspruch nehmen.
Aktuelle Analysen jedoch zeigen: über acht Prozent der Ein- bis Vierjährigen und fast 32 Prozent der Fünf- bis Neunjährigen haben Karies (Quelle: Barmer GEK Zahnreport). Die Barmer GEK und die KZV BW halten es daher für notwendig, frühzeitiger als bisher mit der Zahnprophylaxe zu beginnen und diese auch bei Kindern ab dem 30. Lebensmonat gegenüber bisher zu verstärken.
"Mit dem neuen Vertrag möchten wir schon früh den Grundstein für die richtige Zahnpflege und für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen legen", betont Harald Müller, Landesgeschäftsführer der Barmer GEK. Denn: "Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr".
"Prophylaxe und somit die Vermeidung von Zahnschäden ist für uns Zahnärzte oberstes Ziel bei der Behandlung unserer Patienten", betont Dr. Ute Maier, Vorsitzende des Vorstandes der KZV BW. Und weiter: "Gerade bei den ganz kleinen Kindern können wir jetzt dank dieser gemeinsamen Vereinbarung die Früherkennung und Prävention intensivieren und Karies und frühzeitigen Zahnverlust vermeiden helfen."
Die Früherkennungsuntersuchung für Kleinkinder können Versicherte der Barmer GEK mit Wohnsitz in Baden-Württemberg zweimal zwischen dem 10. und 30. Lebensmonat in Anspruch nehmen. Eine Vereinbarung der BARMER GEK mit den Kinderärzten im Land stellt sicher, dass Eltern bei den "U-Untersuchungen" auf die neuen Vorsorgemöglichkeiten für ihre Kinder hingewiesen werden. Das Angebot, das ab dem 1.10.2013 gilt, soll intensiv genutzt werden und so den Kindern zugute kommen.
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