BONN – Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hat Ende letzten Jahres beim Bundesversicherungsamt (BVA) eine Beschwerde über die Erstattungspraxis der BARMER GEK zur professionellen Zahnreinigung (PZR) eingereicht. Der Grund: Die Krankenkasse bezuschusste nur noch Behandlungen von Zahnärzten, die dem Quality-Smile-Netzwerk angehören. Diese Willkür gegenüber Zahnärzten war für den FVDZ nicht hinnehmbar.
Anlässlich der Beschwerde des FVDZ hat das BVA ein aufsichtsrechtliches Prüfverfahren gegen die BARMER GEK eingeleitet. Daraufhin änderte die Krankenkasse ihre Satzung und beendete die bisherige Erstattungspraxis. Das teilte das BVA dem FVDZ nun mit.
Die FVDZ-Bundesvorsitzende Kerstin Blaschke stellt dazu fest: „Die BARMER GEK hat ihr fragwürdiges Erstattungsverfahren eingestellt. Das war unser Ziel. Mit der Bevorzugung von wenigen hundert Zahnärzten, die dem Quality-Smile-Netzwerk angehören, hat die BARMER GEK gegen das Neutralitätsgebot verstoßen und die freie Zahnarztwahl ausgehebelt. Damit ist nun Schluss.“
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